Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Schwaben
Online-Dienste
Gewerbeabmeldung
Beschreibung
Online erledigen
- GewerbeabmeldungSie können Ihre Gewerbeanzeige (hier Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Gewerbeabmeldung Online
Beschreibung
Online erledigen
- Gewerbeabmeldung OnlineSie können Ihr Gewerbe online abmelden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Gewerbemeldung
Beschreibung
Online erledigen
- GewerbemeldungSie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Monheim - Bürgerbüro (mit Einwohnermelde-, Pass- und Ordnungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 23
86653 Monheim
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergeramt@vg-monheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9383788785215Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9091 9091-0
Fax: +49 9091 9091-44
Internet
Industrie- und Handelskammer Schwaben (IHK Schwaben)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Stettenstraße 1+3
86150 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@schwaben.ihk.de
De-Mail: poststelle@ihk-schwaben.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/625522010723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3162-0
Fax: +49 821 3162-323
Internet
Handwerkskammer für Schwaben - Handwerksrolle
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86216 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 13:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6358836210113Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3259-0
Fax: +49 821 3259-1271
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Schwaben am 27.09.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Schwaben
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Schwaben am 12.03.2024
Stichwörter
Gewerbe abmelden