Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Schwaben
Online-Dienst
Gewerbeabmeldung
Beschreibung
Online erledigen
- GewerbeabmeldungSie können Ihre Gewerbeanzeige (hier Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Schwaben (IHK Schwaben)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Stettenstraße 1+3
86150 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@schwaben.ihk.de
De-Mail: poststelle@ihk-schwaben.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/625522010723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3162-0
Fax: +49 821 3162-323
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Welden
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
86465 Welden
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-welden.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00329481831Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8293 699-0
Fax: +49 8293 699-50
Internet
Handwerkskammer für Schwaben - Handwerksrolle
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86216 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 13:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6358836210113Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3259-0
Fax: +49 821 3259-1271
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO), insb. Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Gewerbeabmeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeabmeldung über dieses elektronisch übermittelt werden.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 08.01.2025
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Schwaben am 27.09.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Schwaben
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Schwaben am 12.03.2024
Stichwörter
Gewerbe abmelden