Gewerbe Abmeldung

    Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

    Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

    Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

    Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

    Hinweise für Sonstiges (096710120000): Ergänzung: Gemeinde Glattbach

    Online-Dienst

    Gewerbeabmeldung Online

    ID: L100042_131994.-131599

    Beschreibung

    Sie können Ihr Gewerbe online abmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Glattbach - Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 17

    63864 Glattbach

    Postanschrift

    Schulstr. 17

    63864 Glattbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: buergerservicebuero@glattbach.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1094537131519Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 3491-0

    Fax: +49 6021 3491-44

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Kerschensteinerstraße 9

    63741 Aschaffenburg

    Postfachadresse

    Postfach 100117

    63741 Aschaffenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@aschaffenburg.ihk.de

    De-Mail: info@ihk-aschaffenburg.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/608744233723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 880-0

    Fax: +49 6021 880-22000

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Handwerkskammer für Unterfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Rennweger Ring 3

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach 5804

    97008 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-ufr.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 30908-0

    Fax: +49 931 30908-53

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

    Kosten

    25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024

    Hinweise für Sonstiges (096710120000): Ergänzung: Gemeinde Glattbach

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Glattbach am 27.03.2024

    Stichwörter

    Gewerbe abmelden

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