Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
Online-Dienste
Gewerbe Nürnberg - Terminvereinbarung Gewerbe, Ordnung, Sicherheit
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- Gewerbe Nürnberg - Terminvereinbarung Gewerbe, Ordnung, SicherheitSie können einen Termin online vereinbaren.
Vertrauensniveau
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Gewerbe Nürnberg - Terminvereinbarung Pfandleiher-, Bewacher- oder Versteigerungserlaubnis
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- Gewerbe Nürnberg - Terminvereinbarung Pfandleiher-, Bewacher- oder VersteigerungserlaubnisSie können online einen Termin für die Pfandleiher-, Bewacher- oder Versteigerungserlaubnis vereinbaren.
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Gewerbe Nürnberg - Terminvereinbarung Reisegewerbekarte
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- Gewerbe Nürnberg - Terminvereinbarung ReisegewerbekarteSie können einen Termin im Zusammenhang mit der Reisegewerbekarte beantragen.
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Gewerbeabmeldung Online
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- Gewerbeabmeldung OnlineSie können Ihr Gewerbe online abmelden.
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Ansprechpartner
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90403 Nürnberg
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Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
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E-Mail: kundenservice@nuernberg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/709410895723Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Handwerkskammer für Mittelfranken
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Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
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E-Mail: info@hwk-mittelfranken.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9933837435110Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 911 5309-288
Internet
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Nürnberg am 30.07.2024
Stichwörter
Gewerbe abmelden