Gewerbe AbmeldungOnline erledigen

    Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

    Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

    Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

    Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Eine Gewerbeabmeldung nimmt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Sachgebiet Gewerbe- und Wirtschaftsrecht) entgegen. Ein Termin hierzu kann online vereinbart werden. Alternativ können Sie die Gewerbeabmeldung  HIER auch online durchführen.

    Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GewO ist die Aufgabe eines Betriebes gleichzeitig bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dies gilt lediglich für die vollständige Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit.

    Die Aufgabe eines Teilbereichs der bisher angemeldeten Tätigkeiten ist nicht anzeigepflichtig, kann jedoch aufgrund steuerlicher Aspekte o. ä. nötig sein (Teilabmeldung).

    Zuständig ist die Gemeinde des jeweiligen Betriebssitzes des Gewerbes.

    Anzeigepflichtig ist diejenige Person, die das Gewerbe betreibt.

    Bei Personengesellschaften (z. B. KG, OHG oder GbR) ist das Gewerbe von jedem/jeder Gesellschafter/in, der/die geschäftsführungs- oder vertretungsberechtigt ist, abzumelden.

    Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) bzw. juristischen Personen (z. B. e.V.) ist die Anzeige von der gesetzlichen Vertretung (z. B. Geschäftsführer/in) vorzunehmen.

    Das Unterlassen der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.

    BITTE BEACHTEN SIE, DASS EINE ORDNUNGSGEMÄSSE BEARBEITUNG NUR MÖGLICH IST SOFERN ALLE ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN ZUM TERMIN MITGEBRACHT WERDEN ODER IM RAHMEN DER ONLINE-GEWERBEMELDUNG HOCHGELADEN WERDEN

    Online-Dienst

    Gewerbemeldung

    ID: L100042_27938.-63089

    Beschreibung

    Sie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

    Online erledigen

    • Gewerbemeldung
      Sie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabacher Straße 170

    90763 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Die Abteilung Gewerbe- und Wirtschaftsrecht des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz kann aktuell nur nach vorheriger telefonischer oder Online-Terminvereinbarung aufgesucht werden.


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: oa@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3307424063523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-1485

    Fax: +49 911 974-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptmarkt 25/27

    90403 Nürnberg

    Postanschrift

    90331 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kundenservice@nuernberg.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/709410895723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 1335-1335

    Fax: +49 911 1335-41335

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    Handwerkskammer für Mittelfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Sulzbacher Straße 11-15

    90489 Nürnberg

    Postanschrift

    Sulzbacher Straße 11-15

    90489 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-mittelfranken.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9933837435110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 5309-0

    Fax: +49 911 5309-288

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Notwendige Unterlagen bei der Beantragung - je nach Art des Unternehmens:

    Einzelunternehmen

    • Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen

    OHG

    • Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen

    KG

    • Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen

    GBR

    • Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen

    Partnergeselleschaft

    • Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen

    EG (Eingetragene Genossenschaft)

    • Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen

    Verein

    • Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen

    GmbH

    • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Vollmacht der weiteren Geschäftsführer samt Ausweiskopie

    GmbH & Co. KG

    • Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen

    AG

    • Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
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    AG & Co. KG

    • Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen

    Limited

    • Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • ggf. Vollmacht

    LTD & Co. KG

    • Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen

    KGAA

    • Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
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    UGMBH

    • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
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    • Evtl. Vollmacht der weiteren Geschäftsführer

    Stiftung & Co. KG

    • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

    Kosten

    25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Die Gebühren für die vollständige Abmeldung einer gewerblichen Tätigkeit betragen einmalig 37,00 €, die für eine Teilabmeldung einmalig 25,00 €. Es besteht die Möglichkeit der Bar- bzw. EC-Kartenzahlung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.02.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 19.04.2024

    Stichwörter

    Gewerbe abmelden

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