Gewerbe Abmeldung

    Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

    Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

    Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

    Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Eine Gewerbeabmeldung nimmt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Sachgebiet Gewerbe- und Wirtschaftsrecht) entgegen. 

    Dazu kann ein Termin online vereinbart werden. Alternativ können Sie die Gewerbeabmeldung auch online durchführen.


    Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GewO ist die Aufgabe eines Betriebes gleichzeitig bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dies gilt lediglich für die vollständige Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit.

    Die Aufgabe eines Teilbereichs der bisher angemeldeten Tätigkeiten ist nicht anzeigepflichtig, kann jedoch aufgrund steuerlicher Aspekte oder ähnlichen nötig sein (Teilabmeldung).

    Zuständig ist die Gemeinde des jeweiligen Betriebssitzes des Gewerbes.

    Anzeigepflichtig ist diejenige Person, die das Gewerbe betreibt.

    Bei Personengesellschaften (zum Beispiel KG, OHG oder GbR) ist das Gewerbe von jedem Gesellschafter bzw. jeder Gesellschafterin, der vertretungsberechtigt ist, anzumelden.

    Bei Kapitalgesellschaften (Gesellschafter GmbH oder AG) bzw. juristischen Personen (zum Beispiel eingetragene Vereine.) ist die Anzeige von der gesetzlichen Vertretung (zum Beispiel Geschäftsführenden) vorzunehmen.

    Das Unterlassen der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro geahndet werden.

    Bitte beachten sie, dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung nur möglich ist, wenn alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mitgebracht werden oder bei der Online-Gewerbemeldung hochgeladen werden.

     

    Online-Dienst

    Gewerbemeldung

    ID: L100042_27938.-63089

    Beschreibung

    Sie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

    Online erledigen

    • Gewerbemeldung
      Sie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabacher Straße 170

    90763 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Die Abteilung Gewerbe- und Wirtschaftsrecht des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz kann aktuell nur nach vorheriger telefonischer oder Online-Terminvereinbarung aufgesucht werden.


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: oa@fuerth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3307424063523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-1485

    Fax: +49 911 974-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptmarkt 25/27

    90403 Nürnberg

    Postanschrift

    90331 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kundenservice@nuernberg.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/709410895723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 1335-1335

    Fax: +49 911 1335-41335

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Handwerkskammer für Mittelfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Sulzbacher Straße 11-15

    90489 Nürnberg

    Postanschrift

    Sulzbacher Straße 11-15

    90489 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-mittelfranken.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9933837435110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 5309-0

    Fax: +49 911 5309-288

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Notwendige Unterlagen bei der Beantragung - je nach Art des Unternehmens:

    Einzelunternehmen

    • Gültiges Ausweisdokument des bzw. der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    OHG

    • Handelsregisterauszug über die Eintragung der OHG
    • Gültiges Ausweisdokument der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Ist einer oder mehrere Inhaber der OHG eine juristische Person (zum Beispiel GmbH) dann Handelsregisterauszüge dieser juristischen Personen
    • Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    KG

    • Handelsregisterauszug über die Eintragung
    • Gültiges Ausweisdokument der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    GBR

    • Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    Partnergeselleschaft

    • Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
    • Nachweis über die Eintragung in das Partnerschaftsregister

    EG (Eingetragene Genossenschaft)

    • Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Auszug über die Eintragung in das Genossenschaftsregister
    • Evtl. Angabe der Vorstandsmitglieder

    Verein

    • Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Nachweis über die Eintragung in das Vereinsregister (nur bei eingetragenen Vereinen)
    • Nennung der Gründungmitglieder mit persönlichen Daten und Anschrift (bei Neugründung)

    GmbH

    • Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Handelsregisterauszug über die Eintragung der GmbH
    • Eventuell Vollmacht der weiteren Geschäftsführer samt Ausweiskopie

    GmbH & Co. KG

    • Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Handelsregisterauszug A über die Eintragung der GmbH & Co. KG
    • Handelsregisterauszug B über die Eintragung der GmbH als Gesellschafterin (auch mehrere GmbHs sind möglich – dann von jeder Einzelnen)

    AG

    • Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister
    • eventuell Handwerkskarten oder Erlaubnisse
    • Vollmacht des Vertretungsberechtigten

    AG & Co. KG

    • Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Handelsregisterauszug A über die Eintragung der AG & Co. KG

    Limited

    • Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • beglaubigte Übersetzung der Eintragung der Ltd. In GB
    • beglaubigte Abschrift der Eintragung in das deutsche Handelsregister (HR-B)
    • gegebenenfalls Vollmacht

    LTD & Co. KG

    • Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Handelsregisterauszug über die Eintragung der Ltd. & Co. KG in das deutsche Register
    • Handelsregisterauszug über die Eintragung der Ltd. als Gesellschafterin in das englische Register (auch mehrere Ltds sind möglich, dann von jeder Einzelnen)

    KGAA

    • Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Handelsregisterauszug über die Eintragung
    • Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    UGMBH

    • Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Handelsregisterauszug über die Eintragung der GmbH
    • Eventuell Vollmacht der weiteren Geschäftsführenden samt Ausweiskopie

    Stiftung & Co. KG

    • Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Handelsregisterauszug A über die Eintragung der Stiftung & Co. KG
    • Handelsregisterauszug B über die Eintragung der Stiftung als Gesellschafterin

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

    Kosten

    25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Die Gebühren für die vollständige Abmeldung einer gewerblichen Tätigkeit betragen einmalig 37 Euro, die für eine Teilabmeldung einmalig 25 Euro. Es besteht die Möglichkeit der Bar- bzw. EC-Kartenzahlung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 06.09.2024

    Stichwörter

    Gewerbe abmelden

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English