Gewerbe Abmeldung

    Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

    Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

    Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

    Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

    Hinweise für Neumarkt i.d.OPf. (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

    Online-Dienst

    Gewerbeabmeldung Online

    ID: L100042_146438.-143642

    Beschreibung

    Sie können Ihr Gewerbe online abmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz - Beratung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ditthornstraße 10

    93055 Regensburg

    Postanschrift

    Ditthornstraße 10

    93055 Regensburg

    Kontakt

    E-Mail: beratung@hwkno.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4784254620409Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 7965-0

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

    Adresse

    Hausanschrift

    D.-Martin-Luther-Str. 12

    93047 Regensburg

    Postfachadresse

    Postfach 110355

    93016 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@regensburg.ihk.de

    De-Mail: info@ihk-regensburg.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/742966449723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5694-0

    Fax: +49 941 5694-279

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 12

    92318 Neumarkt i.d.OPf.

    Postanschrift

    Bahnhofstr. 12

    92318 Neumarkt i.d.OPf.

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-neumarkt.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35996248809Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35996248809Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9181 2912-0

    Fax: +49 9181 2912-150

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

    Kosten

    25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024

    Hinweise für Neumarkt i.d.OPf. (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. am 02.01.2024

    Stichwörter

    Gewerbe abmelden

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