Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Hinweise für Neumarkt i.d.OPf. (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Online-Dienst
Gewerbeabmeldung Online
Beschreibung
Online erledigen
- Gewerbeabmeldung OnlineSie können Ihr Gewerbe online abmelden.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz - Beratung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Ditthornstraße 10
93055 Regensburg
Kontakt
E-Mail: beratung@hwkno.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4784254620409Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 7965-0
Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110355
93016 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@regensburg.ihk.de
De-Mail: info@ihk-regensburg.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/742966449723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5694-0
Fax: +49 941 5694-279
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vg-neumarkt.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35996248809Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35996248809Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9181 2912-0
Fax: +49 9181 2912-150
Internet
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Neumarkt i.d.OPf. (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. am 02.01.2024
Stichwörter
Gewerbe abmelden