Gewerbe Abmeldung

    Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

    Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

    Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

    Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

    Hinweise für Sonstiges (092770138000): Ergänzung: Stadt Pfarrkirchen

    Online-Dienst

    Gewerbemeldung

    ID: L100042_68407.-95632

    Beschreibung

    Sie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

    Online erledigen

    • Gewerbemeldung
      Sie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz - Beratung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ditthornstraße 10

    93055 Regensburg

    Postanschrift

    Ditthornstraße 10

    93055 Regensburg

    Kontakt

    E-Mail: beratung@hwkno.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4784254620409Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 7965-0

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Pfarrkirchen - Sachgebiet 3.1 - Gewerbewesen, Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstraße 29

    84347 Pfarrkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1360

    84343 Pfarrkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6014429964510Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8561 306-5310

    Fax: +49 8561 306-5319

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau

    Adresse

    Hausanschrift

    Nibelungenstraße 15

    94032 Passau

    Postanschrift

    Nibelungenstraße 15

    94032 Passau

    Kontakt

    E-Mail: ihk@passau.ihk.de

    De-Mail: ihk@ihk-niederbayern.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/726188672723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 507-0

    Fax: +49 851 507-280

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

    Kosten

    25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024

    Hinweise für Sonstiges (092770138000): Ergänzung: Stadt Pfarrkirchen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Pfarrkirchen am 28.11.2024

    Stichwörter

    Gewerbe abmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English