Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Hinweise für Sonstiges (092740184000): Ergänzung: Stadt Vilsbiburg
Online-Dienst
Gewerbemeldung
Beschreibung
Online erledigen
- GewerbemeldungSie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz - Beratung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Ditthornstraße 10
93055 Regensburg
Kontakt
E-Mail: beratung@hwkno.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4784254620409Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 7965-0
Stadt Vilsbiburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Stadtplatz 26
84137 Vilsbiburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadt@vilsbiburg.de
De-Mail: stadt@vilsbiburg.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=87108868483Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87108868483Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8741 305-0
Fax: +49 8741 305-555
Internet
Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nibelungenstraße 15
94032 Passau
Kontakt
E-Mail: ihk@passau.ihk.de
De-Mail: ihk@ihk-niederbayern.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/726188672723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 507-0
Fax: +49 851 507-280
Internet
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Sonstiges (092740184000): Ergänzung: Stadt Vilsbiburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Vilsbiburg am 21.11.2024
Stichwörter
Gewerbe abmelden