Gewerbe Abmeldung

    Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

    Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

    Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

    Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

    Hinweise für Sonstiges (091850149000): Ergänzung: Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau

    Online-Dienst

    Gewerbeabmeldung Online

    ID: L100042_67161.-94782

    Beschreibung

    Sie können Ihr Gewerbe online abmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für München und Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Joseph-Straße 4

    80333 München

    Postfachadresse

    Postfach 340138

    80098 München

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-muenchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=424101959197Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/424101959197Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 5119-0

    Fax: +49 89 5119-295

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsplatz A 12

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Postfachadresse

    Postfach 1740

    86622 Neuburg a.d.Donau

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: stadt@neuburg-donau.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93220053467Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93220053467Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8431 55-0

    Fax: +49 8431 55-204

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Joseph-Straße 2

    80333 München

    Postanschrift

    Max-Joseph-Straße 2

    80333 München

    Kontakt

    E-Mail: info@muenchen.ihk.de

    De-Mail: info@muenchen-ihk.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/692633118723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 5116-0

    Fax: +49 89 5116-1306

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Voraussetzungen

    Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

    Kosten

    25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.02.2024

    Hinweise für Sonstiges (091850149000): Ergänzung: Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau

    Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau am 03.01.2024

    Stichwörter

    Gewerbe abmelden

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