Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Hinweise für Sonstiges (091750139000): Ergänzung: Gemeinde Zorneding
Online-Dienst
Gewerbemeldung
Beschreibung
Online erledigen
- GewerbemeldungSie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 340138
80098 München
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@hwk-muenchen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=424101959197Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/424101959197Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 5119-0
Fax: +49 89 5119-295
Internet
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Kontakt
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/692633118723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 5116-0
Fax: +49 89 5116-1306
Internet
Gemeinde Zorneding
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstraße 13
85604 Zorneding
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@zorneding.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=15996388779Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/15996388779Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8106 384-0
Fax: +49 8106 384-99
Internet
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO), insb. Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Gewerbeabmeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeabmeldung über dieses elektronisch übermittelt werden.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 08.01.2025
Hinweise für Sonstiges (091750139000): Ergänzung: Gemeinde Zorneding
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Zorneding am 28.01.2025
Stichwörter
Gewerbe abmelden