außer Kraft - Europäisches Führungszeugnis Erteilung

    Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses

    Das Europäische Führungszeugnisses muss nicht beantragt werden. Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. 

    Beschreibung

    Bei Anträgen auf Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses wird bei Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union der jeweilige Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung ersucht über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaats.

    Teilt der Herkunftsmitgliedsstaat Eintragungen im Strafregister mit, so werden diese vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.

    Erteilt der Herkunftsmitgliedstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister, wird im Führungszeugnis darauf hingewiesen.

    Online-Dienst

    Führungszeugnis online (zentrales Online-Portal)

    ID: L100042_971

    Beschreibung

    Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie

    • einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsadresse oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
    • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes bzw. ein NFC-fähiges Smartphone,
    • die AusweisApp und
    • ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

    Online erledigen

    • Führungszeugnis online (zentrales Online-Portal)

      Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie

      • einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsadresse oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
      • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes bzw. ein NFC-fähiges Smartphone,
      • die AusweisApp und
      • ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Türkenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßweg 2

    82299 Türkenfeld

    Postanschrift

    Schloßweg 2

    82299 Türkenfeld

    Öffnungszeiten


    Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters Emanuel Staffler im Rathaus:
    Flexibel nach Vereinbarung (persönliches Gespräch, telefonisch oder per Video-Chat)

    Wartezeiten ade: Termin vereinbaren!
    Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Um Wartezeiten im Bürgerbüro, im Bauamt bzw. der Gemeinde-Kasse zu vermeiden, bitten wir vor JEDEM Besuch um Terminvereinbarung.
    Ab sofort ist es möglich, auf unserer Homepage über den Button "Termin vereinbaren" im Header, vorab einen Termin im Bürgerbüro zu buchen.

    Wer nicht über einen Internetanschluss verfügt, kann weiterhin auch telefonisch einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren. Die Telefonnummer lautet 08193/9307-12.

    Ohne Termin ist es möglich am Dienstag von 8 bis 12 Uhr ins Bürgerbüro zu kommen.

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@tuerkenfeld.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59107664743Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59107664743Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8193 9307-0

    Fax: +49 8193 9307-58

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
    • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
    • bei schriftlicher Antragstellung: Amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Das Europäische Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach der Übermittlung des Ersuchens der Registerbehörde an den Herkunftsmitgliedstaat erteilt werden.

    Kosten

    13,00 EUR

    Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.

    Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 13.11.2023

    Stichwörter

    ECRIS, Europäisches Strafregisterinformationssystem

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English