Verpflichtungserklärung; Abgabe
Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Beschreibung
Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten einem Drittstaatsangehörigen, der für die Einreise ein Visum benötigt, einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, weil er den erforderlichen Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts (Lebensunterhalt/ Krankenversicherungsschutz) im Rahmen des Visumverfahrens nicht erbringen kann?
Dann besteht für Sie als dritte (juristische) Person die Möglichkeit eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Mit dieser verpflichten Sie sich, den Drittstaatsangehörigen unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbare Verpflichtung gegenüber dem Drittstaatsangehörigen, eröffnet staatlichen Stellen aber eine Rückgriffmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich Wohnraum, sowie Versorgung im Krankheitsfalle aufgewendet werden müssen.
Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)
Online-Dienste
Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Beschreibung
Sie können eine Verpflichtungserklärung zur Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen online abgeben.
Online erledigen
- Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Sie können eine Verpflichtungserklärung zur Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen online abgeben.
Vertrauensniveau
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Online-Terminvereinbarung in der Ausländer-/Asylbehörde
Beschreibung
Online erledigen
- Online-Terminvereinbarung in der Ausländer-/AsylbehördeKommen Sie, wenn es Ihnen gerade passt: Ihren individuellen Termin in unserer Ausländer-/Asylbehörde können Sie bequem online vereinbaren.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Kempten (Allgäu) - 33.1 Ausländerwesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 29
87435 Kempten (Allgäu)
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Auslaenderwesen@kempten.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/230404798855Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 831 2525-3311
Fax: +49 831 2525-3375
erforderliche Unterlagen
- Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers
- Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers
- ggf. weitere Unterlagen
Voraussetzungen
Ausreichende Bonität des Verpflichtungsgebers.
Rechtsgrundlage(n)
- § 68 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)Haftung für Lebensunterhalt
- § 66 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)Kostenschuldner; Sicherheitsleistung
- § 47 Abs. 1 Nr. 12 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Viele Ausländerbehörden bieten die Abgabe eine Verpflichtungserklärung bereits als Onlinedienst an, das erspart Ihnen die Vorsprache bei der Behörde. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, sprechen Sie für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung als Verpflichtungsgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vor und füllen den dort erhältlichen Vordruck aus.
Zuständig ist die Ausländerbehörde im Bezirk des geplanten Aufenthaltsorts des Drittstaatsangehörigen. Ist der zukünftige Aufenthaltsort des Ausländers noch unbekannt oder hat der Verpflichtungserklärende (Einlader) keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem geplanten Aufenthaltsort des Ausländers (Gastes), ist die Ausländerbehörde in deren Bezirk der Verpflichtungserklärende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat zuständig.
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie finanziell in der Lage sind, die abgegebene Verpflichtung zu erfüllen (Bonität) und beglaubigt Ihre Unterschrift.
Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigem, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.
Kosten
- 29 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.08.2024
Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)
Fachlich freigegeben durch Stadt Kempten (Allgäu) am 28.10.2024
Stichwörter
Besuchsaufenthalt, Einladung von Ausländern, Visum