Verpflichtungserklärung EntgegennahmeOnline erledigen

    Verpflichtungserklärung; Abgabe

    Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

    Beschreibung

    Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten einem Drittstaatsangehörigen, der für die Einreise ein Visum benötigt, einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, weil er den erforderlichen Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts (Lebensunterhalt/ Krankenversicherungsschutz) im Rahmen des Visumverfahrens nicht erbringen kann?

    Dann besteht für Sie als dritte (juristische) Person die Möglichkeit eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Mit dieser verpflichten Sie sich, den Drittstaatsangehörigen unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbare Verpflichtung gegenüber dem Drittstaatsangehörigen, eröffnet staatlichen Stellen aber eine Rückgriffmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich Wohnraum, sowie Versorgung im Krankheitsfalle aufgewendet werden müssen.

    Hinweise für Bamberg: Ergänzung: Stadt Bamberg

    Online-Dienst

    Verpflichtungserklärung

    ID: L100042_196951.-169200

    Beschreibung

    Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann dazu beitragen, Ihrem Gast einen Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen. Sie können sie online abgeben.

    Online erledigen

    • Verpflichtungserklärung

      Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann dazu beitragen, Ihrem Gast einen Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen. Sie können sie online abgeben.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Bamberg - SG Ausländerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximiliansplatz 3

    96047 Bamberg

    Postanschrift

    Maximiliansplatz 3

    96047 Bamberg

    Kontakt

    E-Mail: abh@stadt.bamberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0289906197442Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 87 1283

    Fax: +49 951 87 1979

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

      Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers
    • Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers
    • ggf. weitere Unterlagen

    Voraussetzungen

    Ausreichende Bonität des Verpflichtungsgebers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Viele Ausländerbehörden bieten die Abgabe eine Verpflichtungserklärung bereits als Onlinedienst an, das erspart Ihnen die Vorsprache bei der Behörde. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, sprechen Sie für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung als Verpflichtungsgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vor und füllen den dort erhältlichen Vordruck aus.

    Zuständig ist die Ausländerbehörde im Bezirk des geplanten Aufenthaltsorts des Drittstaatsangehörigen. Ist der zukünftige Aufenthaltsort des Ausländers noch unbekannt oder hat der Verpflichtungserklärende (Einlader) keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem geplanten Aufenthaltsort des Ausländers (Gastes), ist die Ausländerbehörde in deren Bezirk der Verpflichtungserklärende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat zuständig.

    Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie finanziell in der Lage sind, die abgegebene Verpflichtung zu erfüllen (Bonität) und beglaubigt Ihre Unterschrift.

    Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigem, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.

    Kosten

    • 29 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 13.06.2024

    Hinweise für Bamberg: Ergänzung: Stadt Bamberg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Bamberg am 18.04.2024

    Stichwörter

    Besuchsaufenthalt, Einladung von Ausländern, Visum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English