Verpflichtungserklärung; Abgabe
Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Beschreibung
Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten einem Drittstaatsangehörigen, der für die Einreise ein Visum benötigt, einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, weil er den erforderlichen Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts (Lebensunterhalt/ Krankenversicherungsschutz) im Rahmen des Visumverfahrens nicht erbringen kann?
Dann besteht für Sie als dritte (juristische) Person die Möglichkeit eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Mit dieser verpflichten Sie sich, den Drittstaatsangehörigen unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbare Verpflichtung gegenüber dem Drittstaatsangehörigen, eröffnet staatlichen Stellen aber eine Rückgriffmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich Wohnraum, sowie Versorgung im Krankheitsfalle aufgewendet werden müssen.
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Online-Dienste
Abgabe oder Vorbereitung einer Verpflichtungserklärung
Beschreibung
Online erledigen
- Abgabe oder Vorbereitung einer VerpflichtungserklärungWenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Sie können die Verpflichtungserklärung online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Amt für Ausländerwesen und Migration - Termin zur Abholung
Beschreibung
Online erledigen
- Amt für Ausländerwesen und Migration - Termin zur AbholungÜber dieses Online-Verfahren können Sie einen Termin zur Abholung im Amt für Ausländerwesen und Migration vereinbaren.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Ingolstadt - Amt für Ausländerwesen und Migration
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
85047 Ingolstadt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: auslaenderamt@ingolstadt.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7839905847442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 305-1529
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers
- Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers
- ggf. weitere Unterlagen
Voraussetzungen
Ausreichende Bonität des Verpflichtungsgebers.
Rechtsgrundlage(n)
- § 68 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)Haftung für Lebensunterhalt
- § 66 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)Kostenschuldner; Sicherheitsleistung
- § 47 Abs. 1 Nr. 12 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Viele Ausländerbehörden bieten die Abgabe eine Verpflichtungserklärung bereits als Onlinedienst an, das erspart Ihnen die Vorsprache bei der Behörde. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, sprechen Sie für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung als Verpflichtungsgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vor und füllen den dort erhältlichen Vordruck aus.
Zuständig ist die Ausländerbehörde im Bezirk des geplanten Aufenthaltsorts des Drittstaatsangehörigen. Ist der zukünftige Aufenthaltsort des Ausländers noch unbekannt oder hat der Verpflichtungserklärende (Einlader) keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem geplanten Aufenthaltsort des Ausländers (Gastes), ist die Ausländerbehörde in deren Bezirk der Verpflichtungserklärende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat zuständig.
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie finanziell in der Lage sind, die abgegebene Verpflichtung zu erfüllen (Bonität) und beglaubigt Ihre Unterschrift.
Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigem, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Zur Beantragung der Abgabe einer Verpflichtungserklärung sind die im Abschnitt „erforderliche Unterlagen“ aufgeführten Dokumente in Kopie beim Amt für Ausländerwesen und Migration einzureichen.
Die Übermittlung kann auch auf dem Postweg oder per E-Mail an verpflichtungserklaerung@ingolstadt.de erfolgen.
Nach Abschluss der Prüfung und nachgewiesener Bonität werden Sie zur persönlichen Vorsprache (Vollmacht ist nicht ausreichend) zur Leistung der Unterschrift und Aushändigung der Verpflichtungserklärung vorgeladen. Bringen Sie zu der Vorsprache Ihren gültigen Reisepass bzw. Ihren Personalausweis bzw. Ihren gültigen Aufenthaltstitel und die Gebühr i.H.v. 29,00 Euro mit. Bargeldlose Zahlung ist hier möglich.
Das Original der Verpflichtungserklärung ist vom Gast bei der deutschen Auslandsvertretung vorzulegen.
Bitte vereinbaren Sie erst nach dem Erhalt der Verpflichtungserklärung einen Termin mit Ihrer Botschaft.
Kosten
- 29 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.08.2024
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 21.01.2025
Stichwörter
Besuchsaufenthalt, Einladung von Ausländern, Visum