Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund

    Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.

    Beschreibung

    Nur wenn Sie gestohlene oder verlorene Kennzeichenschilder melden, kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihrem Kennzeichenschilder Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

    Erstatten Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei, wenn ein Kennzeichenschild gestohlen wurde. 

    Melden Sie den Diebstahl, Verlust oder Fund auch der zuständigen Zulassungsbehörde. Auf Verlangen der Zulassungsbehörde muss der Fahrzeughalter eine Versicherung an Eides statt abgeben. Bei dieser ist keine Vertretung durch bevollmächtigte Personen möglich.

    Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie bei der Zulassungsbehörde auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen (siehe "Kraftfahrzeugkennzeichen; Ersatz wegen Diebstahl, Verlust oder Fund" unter "Verwandte Themen"). Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

    Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Online-Dienste

    Führerschein Online-Portal

    ID: L100042_119553.-136394

    Beschreibung

    Dieser Online-Service bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Antragsdaten zur Fahrerlaubnis vorab elektronisch an die Fahrerlaubnisbehörde zu übermitteln.

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    • Führerschein Online-Portal
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    Terminbuchung für die Zulassungbehörde

    ID: L100042_131622.-136394

    Beschreibung

    Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung für die Zulassungsbehörde.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Günzburg - Fachbereich 10 - Bürgerservice (LRA GZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kapuzinermauer 1

    89312 Günzburg

    Postfachadresse

    Postfach 200157

    89308 Günzburg

    Öffnungszeiten


    Sie erreichen das LandkreisBürgerBüro zu folgenden Geschäftszeiten:

    Montag bis Mittwoch: 07.30 - 16:00 Uhr

    Donnerstag: 07.30 - 18:00 Uhr

    Freitag: 07.30 - 14:00 Uhr

    Für die übrigen Bereiche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

    Kontakt

    E-Mail: lbb@landkreis-guenzburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7757094232515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8221 95-0

    Fax: +49 8221 95-840

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 04.04.2024

    Stichwörter

    Nummernschild gefunden, Nummernschild geklaut, Nummernschild gestohlen, Nummernschild verloren

    Sprachversion

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