Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund

    Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.

    Beschreibung

    Nur wenn Sie gestohlene oder verlorene Kennzeichenschilder melden, kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihrem Kennzeichenschilder Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

    Erstatten Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei, wenn ein Kennzeichenschild gestohlen wurde. 

    Melden Sie den Diebstahl, Verlust oder Fund auch der zuständigen Zulassungsbehörde. Auf Verlangen der Zulassungsbehörde muss der Fahrzeughalter eine Versicherung an Eides statt abgeben. Bei dieser ist keine Vertretung durch bevollmächtigte Personen möglich.

    Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie bei der Zulassungsbehörde auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen (siehe "Kraftfahrzeugkennzeichen; Ersatz wegen Diebstahl, Verlust oder Fund" unter "Verwandte Themen"). Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

    Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Online-Dienste

    Zulassungsbehörde und Führerscheinwesen - Online Terminvereinbarung: Alzenau

    ID: L100042_51230.-176102

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    Zulassungsbehörde und Führerscheinwesen - Online Terminvereinbarung: Mainaschaff

    ID: L100042_51231.-176102

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    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 43 - Verkehrswesen (Standort 1) (LRA AB)

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    63814 Mainaschaff

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    Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Für die Bearbeitung von Anliegen im Führerschein- und KFZ-Zulassungswesen ist zwingend eine Terminvereinbarung notwendig. Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6936762791511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 394-6300

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    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 43 - Verkehrswesen (Standort 2) (LRA AB)

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    63755 Alzenau

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 25.02.2025

    Stichwörter

    Nummernschild gefunden, Nummernschild geklaut, Nummernschild gestohlen, Nummernschild verloren

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