Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Beschreibung
Nur wenn Sie gestohlene oder verlorene Kennzeichenschilder melden, kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihrem Kennzeichenschilder Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Erstatten Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei, wenn ein Kennzeichenschild gestohlen wurde.
Melden Sie den Diebstahl, Verlust oder Fund auch der zuständigen Zulassungsbehörde. Auf Verlangen der Zulassungsbehörde muss der Fahrzeughalter eine Versicherung an Eides statt abgeben. Bei dieser ist keine Vertretung durch bevollmächtigte Personen möglich.
Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie bei der Zulassungsbehörde auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen (siehe "Kraftfahrzeugkennzeichen; Ersatz wegen Diebstahl, Verlust oder Fund" unter "Verwandte Themen"). Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Online-Dienste
Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund
Beschreibung
Online erledigen
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder FundMit diesem Formular können Sie den Diebstahl, den Verlust oder den Fund einen Kennzeichens an die Zulassungsbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck melden.
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Versicherung an Eides Statt
Beschreibung
Online erledigen
- Versicherung an Eides StattOnlineformular zur eidesstattlichen Versicherung des Halters zur Vorlage beim Landratsamt Fürstenfeldbruck (Zulassungsbehörde) über den Verlust wichtiger Fahrzeugdokumente.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Fürstenfeldbruck - Referat 42-2 Zulassungsbehörde (LRA FFB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-ffb.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6458613056115Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 519-799
Fax: +49 8141 519-848
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 27.06.2024
Stichwörter
Nummernschild gefunden, Nummernschild geklaut, Nummernschild gestohlen, Nummernschild verloren