Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
Beschreibung
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.
Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
Hinweise für Günzburg: Ergänzung: Landratsamt Günzburg
Online-Dienste
Führerschein Online-Portal
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- Führerschein Online-PortalDieser Online-Service bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Antragsdaten zur Fahrerlaubnis vorab elektronisch an die Fahrerlaubnisbehörde zu übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Terminbuchung für die Zulassungbehörde
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Online erledigen
- Terminbuchung für die ZulassungbehördeHier geht es zur Online-Terminvereinbarung für die Zulassungsbehörde.
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Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg - Fachbereich 10 - Bürgerservice (LRA GZ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 200157
89308 Günzburg
Öffnungszeiten
Sie erreichen das LandkreisBürgerBüro zu folgenden Geschäftszeiten:
Montag bis Mittwoch: 07.30 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07.30 - 14:00 Uhr
Für die übrigen Bereiche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Kontakt
E-Mail: lbb@landkreis-guenzburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7757094232515Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung
- auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
- Kosten für neue Kennzeichenschilder
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Hinweise für Günzburg: Ergänzung: Landratsamt Günzburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Günzburg am 25.04.2024
Stichwörter
Nummernschild gefunden, Nummernschild geklaut, Nummernschild gestohlen, Nummernschild verloren