Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens

    Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, z. B. Ihre Anfangsbuchstaben, die Abkürzung Ihrer Firma oder Ihr Geburtsdatum oder auch die Kennzeichen eines früheren Zulassungsbezirks?

    Beschreibung

    Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

    Auch die Übertragung eines Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeugs ist ein Wunschkennzeichen, unabhängig davon, ob das Kennzeichen vorher bereits einmal "als Wunsch" zugeteilt wurde oder als so genanntes Serienkennzeichen in Verwendung war.

    Achtung: Ein Wunschkennzeichen können Sie nur im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten. Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.

    Hinweise für Neu-Ulm: Ergänzung: Landratsamt Neu-Ulm

    Online-Dienst

    Wunschkennzeichenreservierung

    ID: L100042_23654.-57104

    Beschreibung

    Sie können Ihr Wunschkennzeichen online reservieren.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Neu-Ulm - FB 43 - Bürgerservice und Zulassung (LRA NU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kantstr. 8

    89231 Neu-Ulm

    Postfachadresse

    Postfach 1725

    89207 Neu-Ulm

    Kontakt

    E-Mail: carmen.brugger@lra.neu-ulm.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/139971020625Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 731 7040-0

    Fax: +49 731 7040-80999

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Zulassungsbehörden bieten einen Onlinedienst im Internet an. Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie auch Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.

    Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

    Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links". 

    Kosten

    Zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Gebühren für die Wunschkennzeichenauswahl (10,20 EUR) und ggf. Reservierungsgebühren (in Höhe von 2,60 EUR).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Hinweise für Neu-Ulm: Ergänzung: Landratsamt Neu-Ulm

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neu-Ulm am 15.02.2024

    Stichwörter

    Wunschkennzeichen, Wunsch-Nummernschild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English