Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens
Beschreibung
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Auch die Übertragung eines Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeugs ist ein Wunschkennzeichen, unabhängig davon, ob das Kennzeichen vorher bereits einmal "als Wunsch" zugeteilt wurde oder als so genanntes Serienkennzeichen in Verwendung war.
Achtung: Ein Wunschkennzeichen können Sie nur im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten. Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
Hinweise für Roth: Ergänzung: Landratsamt Roth
Online-Dienst
Wunschkennzeichen
Beschreibung
Online erledigen
- WunschkennzeichenSie können Ihr Wunschkennzeichen online reservieren.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Roth - Verkehrswesen - KFZ-Zulassung (LRA RH)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Westring 36
91154 Roth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Termine nur mit vorheriger Vereinbarung
Annahmeschluss KFZ-Zulassung: 15 Minuten vor Dienstende
Annahmeschluss Ausfuhrkennzeichen: 1 Stunde vor Dienstende
Kontakt
E-Mail: zulassung@landratsamt-roth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6953095660512Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9171 81-1568
Fax: +49 9171 81-1328
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Zulassungsbehörden bieten einen Onlinedienst im Internet an. Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie auch Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.
Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Hinweise für Roth: Ergänzung: Landratsamt Roth
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Roth am 29.10.2024
Stichwörter
Wunschkennzeichen, Wunsch-Nummernschild