Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens
Beschreibung
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Auch die Übertragung eines Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeugs ist ein Wunschkennzeichen, unabhängig davon, ob das Kennzeichen vorher bereits einmal "als Wunsch" zugeteilt wurde oder als so genanntes Serienkennzeichen in Verwendung war.
Achtung: Ein Wunschkennzeichen können Sie nur im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten. Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Online-Dienst
Wunschkennzeichen
Beschreibung
Online erledigen
- WunschkennzeichenSie können Ihr Wunschkennzeichen online reservieren.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Fürth - Zulassungsbehörde (KFZ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Die KFZ-Zulassungsbehörde kann mit und ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Das Straßenverkehrsamt stellt Montag bis Freitag, täglich etwa um 9.30 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung von Dienstleistungen der Behörde in der Online-Terminvergabe zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerde@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3049212515500Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-2276
Fax: +49 911 974-2271
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Zulassungsbehörden bieten einen Onlinedienst im Internet an. Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie auch Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.
Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Bei finanzierten Fahrzeugen empfiehlt die Stadt Fürth vor dem Besuch in der Zulassungsbehörde nachzufragen, ob die Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil 2 bereits eingetroffen sind. Alle Informationen dazu.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 01.10.2024
Stichwörter
Wunschkennzeichen, Wunsch-Nummernschild