Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens
Beschreibung
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Auch die Übertragung eines Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeugs ist ein Wunschkennzeichen, unabhängig davon, ob das Kennzeichen vorher bereits einmal "als Wunsch" zugeteilt wurde oder als so genanntes Serienkennzeichen in Verwendung war.
Achtung: Ein Wunschkennzeichen können Sie nur im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten. Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
Hinweise für Traunstein: Ergänzung: Landratsamt Traunstein
Online-Dienst
Wunschkennzeichen
Beschreibung
Online erledigen
- WunschkennzeichenSie können Ihr Wunschkennzeichen online reservieren.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Traunstein - Gr. 3.363 Zulassungsbehörde (LRA TS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kfz-zulassung@traunstein.bayern
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0081723072118Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 861 58-515
Fax: +49 861 58-514
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Zulassungsbehörden bieten einen Onlinedienst im Internet an. Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie auch Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.
Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Hinweise für Traunstein: Ergänzung: Landratsamt Traunstein
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Traunstein am 29.11.2024
Stichwörter
Wunschkennzeichen, Wunsch-Nummernschild