Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens
Beschreibung
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Auch die Übertragung eines Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeugs ist ein Wunschkennzeichen, unabhängig davon, ob das Kennzeichen vorher bereits einmal "als Wunsch" zugeteilt wurde oder als so genanntes Serienkennzeichen in Verwendung war.
Achtung: Ein Wunschkennzeichen können Sie nur im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten. Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
Hinweise für Neuburg-Schrobenhausen: Ergänzung: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Online-Dienst
Wunschkennzeichen
Beschreibung
Online erledigen
- WunschkennzeichenSie können Ihr Wunschkennzeichen online reservieren.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - KFZ-Zulassung (LRA ND)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:
Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ausländerwesen:
Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhrund nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: zulassungsstelle@neuburg-schrobenhausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2975427787515Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8431 57-0
Fax: +49 8431 57-205
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Zulassungsbehörden bieten einen Onlinedienst im Internet an. Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie auch Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.
Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Hinweise für Neuburg-Schrobenhausen: Ergänzung: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen am 08.11.2024
Stichwörter
Wunschkennzeichen, Wunsch-Nummernschild