Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten
Beschreibung
Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt. Ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die, wie das Kurzzeitkennzeichen, nur aus Ziffern besteht und mit "06" beginnt.
Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienst
Terminreservierung in den Bürgerbüros
Beschreibung
Online erledigen
- Terminreservierung in den BürgerbürosAuf dieser Seite finden Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Damit erleichtern und beschleunigen sich Ihre Amtswege.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Augsburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: stadt@augsburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 324-0
Fax: +49 821 324-2160
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Gewerbeinhabers (bzw. aller Gewerbeinhaber)
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und zusätzlich gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis aller Geschäftsführer bzw. Prokuristen
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers
zu belegen in der Regel durch Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
- soweit kein Antragsformular vorgesehen ist: schriftliche Erläuterung zum Bedarf
- Versicherungsbestätigung in Form einer eVB-Nummer
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss
- zuverlässig sein und
- einen Kfz-bezogenen, auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie Ihren Betriebssitz haben, stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen die Kennzeichen zu.
Kosten
Die Gebühr für die Zuteilung eines roten Kennzeichens beträgt je nach Aufwand zwischen 25,60 und 205,00 EUR.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 22.04.2024
Stichwörter
06er-Kennzeichen, Händlerkennzeichen, Rotes Dauerkennzeichen, Rotes Nummernschild, Zuteilung