elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung

    Aufenthaltstitel; Beantragung der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels

    Auf Antrag kann der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel durch einen elektronischen Aufenthaltstitel ersetzt werden.

    Beschreibung

    Die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und die Blaue Karte EU sowie die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte werden seit 01.09.2011 in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz und deren Familienangehörige wird auf Antrag als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt.

    Bei Vorliegen eines berechtigen Interesses kann auf Antrag der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ersetzt werden. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten längstens bis 31.08.2021 ihre Gültigkeit.

    Der elektronische Aufenthaltstitel ist eine Kunststoffkarte im Scheckkartenformat. Er besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem persönliche Daten, biometrische Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke) und gegebenenfalls Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.

    Für in der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können seit September 2021 Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf der Rückseite des eAT aufgebracht werden, um den Betroffenen die Unterscheidung von anderen Karten im Scheckkartenformat zu erleichtern (siehe "Weiterführende Links").

    Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte (z. B. Online-Ausweisfunktion, Signatur- und Unterschriftsfunktion) finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe "Weiterführende Links").

    Hinweise für Forchheim: Ergänzung: Landratsamt Forchheim

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung Abholung eAT und Reiseausweise

    ID: L100042_205722.-172858

    Beschreibung

    Sie können einn Termin für die Abholung ihres beauftragten Dokuments (für den Sachbearbeiterbereich Seeberger, Stenbeck und Straub) buchen. Bitte beachten Sie, dass dieses Buchungstool ausschließlich für diesen Zweck gedacht ist. Weitere Termine im Asylbereich wie Fingerabdrucknahme, Antragstellung, Beratung usw. können damit ausdrücklich nicht gebucht werden. Sollten Sie trotzdem den falschen Termin gebucht haben, können wir Sie leider nicht bedienen und müssten Sie dann leider unverrichteter Dinge wieder wegschicken. Der vergebene Termin wäre verloren. Für jede einzelnen Ausländer ist ein separater Termin zu vereinbaren.

    Online erledigen

    • Terminvereinbarung Abholung eAT und Reiseausweise

      Sie können einn Termin für die Abholung ihres beauftragten Dokuments (für den Sachbearbeiterbereich Seeberger, Stenbeck und Straub) buchen. Bitte beachten Sie, dass dieses Buchungstool ausschließlich für diesen Zweck gedacht ist. Weitere Termine im Asylbereich wie Fingerabdrucknahme, Antragstellung, Beratung usw. können damit ausdrücklich nicht gebucht werden. Sollten Sie trotzdem den falschen Termin gebucht haben, können wir Sie leider nicht bedienen und müssten Sie dann leider unverrichteter Dinge wieder wegschicken. Der vergebene Termin wäre verloren. Für jede einzelnen Ausländer ist ein separater Termin zu vereinbaren.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Forchheim - FB 33 Personenstand- und Ausländerangelegenheiten (LRA FO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Streckerplatz 3

    91301 Forchheim

    Postanschrift

    91299 Forchheim

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Auslaenderangelegenheiten@lra-fo.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/765521030744Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9191 86-0

    Fax: +49 9191 86-1448

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Kosten für die Erteilung/Verlängerung des jeweiligen Aufenthaltstitels: siehe unter "Verwandte Themen"
    • Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (z.B. bei Erhalt eines neuen Passes): 67 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.12.2024

    Hinweise für Forchheim: Ergänzung: Landratsamt Forchheim

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Forchheim am 22.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English