elektronischer Aufenthaltstitel

    Aufenthaltstitel; Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels

    Auf Antrag kann der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel durch einen elektronischen Aufenthaltstitel ersetzt werden.

    Beschreibung

    Die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und die Blaue Karte EU sowie die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte werden seit 01.09.2011 in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz und deren Familienangehörige wird auf Antrag als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt.

    Bei Vorliegen eines berechtigen Interesses kann auf Antrag der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ersetzt werden. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten längstens bis 31.08.2021 ihre Gültigkeit.

    Der elektronische Aufenthaltstitel ist eine Kunststoffkarte im Scheckkartenformat. Er besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem persönliche Daten, biometrische Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke) und gegebenenfalls Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.

    Für in der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können seit September 2021 Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf der Rückseite des eAT aufgebracht werden, um den Betroffenen die Unterscheidung von anderen Karten im Scheckkartenformat zu erleichtern (siehe "Weiterführende Links").

    Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte (z. B. Online-Ausweisfunktion, Signatur- und Unterschriftsfunktion) finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe "Weiterführende Links").

    Hinweise für Miesbach: Ergänzung: Landratsamt Miesbach

    Online-Dienste

    Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen

    ID: L100042_134345.-133847

    Beschreibung

    Sie können die Änderung von Nebenbestimmungen auf dem Aufenthaltstitel oder dem Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zum Beispiel einer Arbeits- oder Wohnsitzauflage (§§ 12 - 12a Aufenthaltsgesetz) online beantragen.

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    • Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen
      Sie können die Änderung von Nebenbestimmungen auf dem Aufenthaltstitel oder dem Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zum Beispiel einer Arbeits- oder Wohnsitzauflage (§§ 12 - 12a Aufenthaltsgesetz) online beantragen.

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    Aufenthaltstitel für den Familiennachzug

    ID: L100042_134344.-133847

    Beschreibung

    Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, zum Beispiel für den Nachzug von Ehegatten oder Kindern zu deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen online beantragen.

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    • Aufenthaltstitel für den Familiennachzug
      Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, zum Beispiel für den Nachzug von Ehegatten oder Kindern zu deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen online beantragen.

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    Aufenthaltstitel für die Ausbildung

    ID: L100042_134342.-133847

    Beschreibung

    Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Berufsausbildung, ein Studium, die Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes, ein studienbezogenes Praktikum EU, die Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, einen Sprachkurs, einen Schüleraustausch oder für den Schulbesuch online beantragen.

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    • Aufenthaltstitel für die Ausbildung
      Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Berufsausbildung, ein Studium, die Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes, ein studienbezogenes Praktikum EU, die Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, einen Sprachkurs, einen Schüleraustausch oder für den Schulbesuch online beantragen.

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    Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit

    ID: L100042_134343.-133847

    Beschreibung

    Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer Beschäftigung, einer selbstständigen Tätigkeit oder zur Forschung online beantragen.

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    • Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit
      Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer Beschäftigung, einer selbstständigen Tätigkeit oder zur Forschung online beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Miesbach - 21 Ausländer- und Asylangelegenheiten (LRA MB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenheimer Str. 1

    83714 Miesbach

    Postfachadresse

    Postfach 303

    83711 Miesbach

    Kontakt

    E-Mail: auslaenderangelegenheiten@lra-mb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/006193712615Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8025 704-0

    Fax: +49 8025 704-289

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Kosten für die Erteilung/Verlängerung des jeweiligen Aufenthaltstitels: siehe unter "Verwandte Themen"
    • Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (z.B. bei Erhalt eines neuen Passes): 67 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.04.2024

    Hinweise für Miesbach: Ergänzung: Landratsamt Miesbach

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Miesbach am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English