elektronischer AufenthaltstitelOnline erledigen

    Aufenthaltstitel; Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels

    Auf Antrag kann der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel durch einen elektronischen Aufenthaltstitel ersetzt werden.

    Beschreibung

    Die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und die Blaue Karte EU sowie die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte werden seit 01.09.2011 in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz und deren Familienangehörige wird auf Antrag als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt.

    Bei Vorliegen eines berechtigen Interesses kann auf Antrag der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ersetzt werden. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten längstens bis 31.08.2021 ihre Gültigkeit.

    Der elektronische Aufenthaltstitel ist eine Kunststoffkarte im Scheckkartenformat. Er besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem persönliche Daten, biometrische Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke) und gegebenenfalls Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.

    Für in der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können seit September 2021 Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf der Rückseite des eAT aufgebracht werden, um den Betroffenen die Unterscheidung von anderen Karten im Scheckkartenformat zu erleichtern (siehe "Weiterführende Links").

    Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte (z. B. Online-Ausweisfunktion, Signatur- und Unterschriftsfunktion) finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe "Weiterführende Links").

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung online (Ausländeramt)

    ID: L100042_52623.-84435

    Beschreibung

    Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Stadtverwaltung (Ausländeramt) unabhängig von Öffnungszeiten. Ersparen Sie sich Wartezeiten und buchen Sie Ihren Termin online!

    Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung für Einbürgerungen und Aufenthaltsrecht nicht online möglich ist!

    Online erledigen

    • Terminvereinbarung online (Ausländeramt)

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Rosenheim - 332 - Ausländerwesen und Staatsangehörigkeitsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstr. 15

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 1209

    83013 Rosenheim

    Öffnungszeiten


    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: auslaenderamt@rosenheim.de

    De-Mail: poststelle@rosenheim.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/128956047948Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 365-8940

    Fax: +49 8031 365-2013

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Kosten für die Erteilung/Verlängerung des jeweiligen Aufenthaltstitels: siehe unter "Verwandte Themen"
    • Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (z.B. bei Erhalt eines neuen Passes): 67 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.04.2024

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim

    Fachlich freigegeben durch Stadt Rosenheim am 07.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English