Aufenthaltstitel bei Asylantrag

    Aufenthaltstitel bei Asylantrag; Beantragung

    Während der Durchführung eines Asylverfahrens sowie nach negativem Abschluss des Asylverfahrens oder Rücknahme des Asylantrags kann ein Asylbewerber gemäß § 10 Aufenthaltsgesetz nur in bestimmten Fällen einen Aufenthaltstitel erlangen.

    Beschreibung

    Ausländer erhalten während eines Asylverfahrens in Deutschland eine sogenannte "Aufenthaltsgestattung". Diese ist kein Aufenthaltstitel. Sie soll als vorläufiges Aufenthaltsrecht lediglich den Aufenthalt in Deutschland zur Durchführung des Asylverfahrens ermöglichen (siehe auch "Verwandte Themen"-  "Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung").

    Einem Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, kann vor dem bestandskräftigen Abschluss des Asylverfahrens ein Aufenthaltstitel außer in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs nur mit Zustimmung der obersten Landesbehörde und nur dann erteilt werden, wenn wichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland es erfordern.

    Ein nach der Einreise des Ausländers von der Ausländerbehörde erteilter oder verlängerter Aufenthaltstitel kann ungeachtet des Umstandes verlängert werden, dass der Ausländer einen Asylantrag gestellt hat.

    Einem Ausländer, dessen Asylantrag unanfechtbar abgelehnt worden ist oder der seinen Asylantrag zurückgenommen hat, darf vor der Ausreise nur ein Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt werden. Sofern der Asylantrag nach § 30 Abs. 1 Nummer 1 bis 7 des Asylgesetzes als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, darf vor der Ausreise kein Aufenthaltstitel erteilt werden. Diese Einschränkungen gelten nicht im Fall eines gesetzlichen Anspruchs auf den Aufenthaltstitel.

    Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltstitels unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck (siehe "Verwandte Themen" – "Aufenthaltserlaubnis; Erteilung und Verlängerung").

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

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    Asylangelegenheiten und humanitäre Aufenthalte - Online Termin vereinbaren

    ID: L100042_133404.-101704

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    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Humanitäre Aufenthalte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


     

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: 332-3@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4051430055510Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2613

    Fax: +49 9131 86-2832

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.08.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 23.05.2024

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