Blaue Karte EU; Beantragung
Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.
Beschreibung
Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.
Die Blaue Karte EU bietet gegenüber anderen Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung einige Vorteile. So gelten verkürzte Fristen bis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragt werden kann. Auch der Arbeitsplatzwechsel gestaltet sich einfacher.
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
Online-Dienst
Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung
Beschreibung
Online erledigen
- Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten BeschäftigungSie können die Blaue Karte EU sowie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Coburg - Migration
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 30 42
96419 Coburg
Öffnungszeiten
Mo 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: migration@coburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1605433877502Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 89-1366
Fax: +49 9561 89-61366
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
- gültiger Pass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis des Hochschulabschlusses
- Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes
Voraussetzungen
Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehört das Vorliegen einer akademischen Qualifikation oder eines tertiären Bildungsabschlusses, wenn dieser bestimmten Anforderungen genügt. Zudem muss ein bestimmtes Mindestgehalt erreicht werden. Umfangreiche Informationen zu den Erteilungsvoraussetzungen und den Erleichterungen in bestimmten Fällen (Mangelberufe, Berufseinsteiger) finden Sie unter Make it in Germany
Die Blaue Karte EU muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 18g Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Viele Ausländerbehörden bieten für die Antragstellung bereits einen Onlinedienst an. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, dann wenden Sie sich per E-Mail an die Ausländerbehörde oder sprechen Sie persönlich vor.
Kosten
- Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 EUR
- Geltungsdauer über ein Jahr: 100 EUR
- Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 EUR
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.08.2024
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 19.01.2024
Stichwörter
Fachkräftezuwanderung