Blaue Karte EU; Beantragung
Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.
Beschreibung
Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.
Die Blaue Karte EU bietet gegenüber anderen Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung einige Vorteile. So gelten verkürzte Fristen bis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragt werden kann. Auch der Arbeitsplatzwechsel gestaltet sich einfacher.
Hinweise für Pfaffenhofen a.d.Ilm: Ergänzung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Online-Dienste
Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung
Beschreibung
Online erledigen
- Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten BeschäftigungSie können die Blaue Karte EU sowie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Beschreibung
Online erledigen
- Aufenthaltstitel zur Ausübung einer ErwerbstätigkeitSie können die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Ausübung einer Beschäftigung, einer selbstständigen Tätigkeit oder zur Forschung (§§ 18 - 21 Aufenthaltsgesetz) online beantragen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 2 - Sg. 21 - Aufenthaltsrecht (LRA PAF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Kontakt
E-Mail: aufenthalt.auslaenderamt@landratsamt-paf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6806544747502Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 27-5540
Fax: +49 8441 27-5941
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
- gültiger Pass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis des Hochschulabschlusses
- Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes
Voraussetzungen
Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehört das Vorliegen einer akademischen Qualifikation oder eines tertiären Bildungsabschlusses, wenn dieser bestimmten Anforderungen genügt. Zudem muss ein bestimmtes Mindestgehalt erreicht werden. Umfangreiche Informationen zu den Erteilungsvoraussetzungen und den Erleichterungen in bestimmten Fällen (Mangelberufe, Berufseinsteiger) finden Sie unter Make it in Germany
Die Blaue Karte EU muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 18g Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Viele Ausländerbehörden bieten für die Antragstellung bereits einen Onlinedienst an. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, dann wenden Sie sich per E-Mail an die Ausländerbehörde oder sprechen Sie persönlich vor.
Kosten
- Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 EUR
- Geltungsdauer über ein Jahr: 100 EUR
- Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 EUR
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.08.2024
Hinweise für Pfaffenhofen a.d.Ilm: Ergänzung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm am 23.09.2024
Stichwörter
Fachkräftezuwanderung