Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen

    Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen

    Nicht-EU-Staatsangehörigen kann für verschiedene Aufenthaltszwecke (z. B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Zwecken erteilt z. B. aus

    • aus humanitären Gründen,
    • zum Zwecke des Studiums oder der Ausbildung,
    • zur Ausübung einer Beschäftigung, einer selbständigen Tätigkeit oder zur Forschung,
    • zum Familiennachzug für Ehegatten/Lebenspartner und minderjährige Kinder, sofern der hier lebende Ausländer selbst ein Aufenthaltsrecht besitzt,
    • für Ehegatten/Lebenspartner und minderjährige Kinder von Deutschen,
    • im Rahmen des am 31.12.2022 eingeführten Chancen-Aufenthaltsrechts (siehe: weiterführende Informationen)

    Das Aufenthaltsgesetz regelt für die einzelnen Aufenthaltszwecke neben den Erteilungsvoraussetzungen auch, ob ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht, oder ob die Ausländerbehörde eine Ermessensentscheidung zu treffen hat.

    Die Aufenthaltserlaubnis gilt normalerweise für das gesamte Bundesgebiet, kann aber mit Auflagen und Bedingungen erteilt und verlängert werden. Auflagen, z. B. eine räumliche Beschränkung, können auch nachträglich verfügt werden.

    Die Aufenthaltserlaubnis bildet - trotz zunächst zeitlicher Befristung - die Grundlage für ein ständiges Aufenthaltsrecht, sofern nicht von Vornherein, z. B. bei zeitlich befristeten Aufenthaltszwecken, eine Verlängerung ausgeschlossen wird.

    Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist, ebenso wie die Erteilung, bei der Ausländerbehörde zu beantragen.

    Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg

    Online-Dienste

    Aufenthaltstitel beantragen

    ID: L100042_17018.-49939

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht Staatsangehöriger eines Staates der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind und längerfristig in Deutschland bleiben möchten, benötigen Sie dazu einen sog. Aufenthaltstitel, den Sie online beantragen können.

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    • Aufenthaltstitel beantragen
      Wenn Sie nicht Staatsangehöriger eines Staates der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind und längerfristig in Deutschland bleiben möchten, benötigen Sie dazu einen sog. Aufenthaltstitel, den Sie online beantragen können.

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    Aufhebung Sperrvermerk Ausbildung/Studium

    ID: L100042_37183.-49939

    Beschreibung

    Sie haben bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels ein Sperrvermerkkonto als Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhalts angelegt. Nun möchten Sie diesen Sperrvermerk aufheben lassen. Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit: - Pass - Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt - Kopie des Sparkontos mit Sperrvermerk Welche Unterlagen wir darüber hinaus benötigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Antrag stellen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.

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    • Aufhebung Sperrvermerk Ausbildung/Studium
      Sie haben bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels ein Sperrvermerkkonto als Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhalts angelegt. Nun möchten Sie diesen Sperrvermerk aufheben lassen. Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit: - Pass - Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt - Kopie des Sparkontos mit Sperrvermerk Welche Unterlagen wir darüber hinaus benötigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Antrag stellen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.

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    Auflagenänderung beantragen

    ID: L100042_26699.-49939

    Beschreibung

    Die Aufenthaltserlaubnis wird - teilweise - mit bestimmten Beschränkungen erteilt. Diese Beschränkungen, zum Beispiel der Umfang der erlaubten Berufstätigkeit oder der erlaubte Studiengang, nennt man Auflagen. Eine Änderung können Sie hier vollelektronisch mit dem Serviceportal "Mein Nürnberg" oder "als Gast" beantragen.

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    • Auflagenänderung beantragen
      Die Aufenthaltserlaubnis wird - teilweise - mit bestimmten Beschränkungen erteilt. Diese Beschränkungen, zum Beispiel der Umfang der erlaubten Berufstätigkeit oder der erlaubte Studiengang, nennt man Auflagen. Eine Änderung können Sie hier vollelektronisch mit dem Serviceportal "Mein Nürnberg" oder "als Gast" beantragen.

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    Reiseausweis beantragen

    ID: L100042_26696.-49939

    Beschreibung

    Alle Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, einen in Deutschland anerkannten und gültigen Pass oder Reisepass zu besitzen. Als Ersatz für einen Nationalpass können Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen einen deutschen Reisepass erhalten. Der Antrag kann vollelektronisch mit Registrierung am Serviceportal "Mein Nürnberg" oder "als Gast" gestellt werden.

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    • Reiseausweis beantragen
      Alle Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, einen in Deutschland anerkannten und gültigen Pass oder Reisepass zu besitzen. Als Ersatz für einen Nationalpass können Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen einen deutschen Reisepass erhalten. Der Antrag kann vollelektronisch mit Registrierung am Serviceportal "Mein Nürnberg" oder "als Gast" gestellt werden.

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    Terminabsage oder Terminverschiebung

    ID: L100042_17569.-49939

    Beschreibung

    Termine beim Amt für Migration und Integration können digital verschoben oder abgesagt werden.

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    Ansprechpartner

    Stadt Nürnberg - Stadt Nürnberg - Amt für Migration und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Äußere Laufer Gasse 25

    90403 Nürnberg

    Postanschrift

    Äußere Laufer Gasse 25

    90403 Nürnberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2905647231521Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 231-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

      Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

    • gültiger Pass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum
    • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis über den Aufenthaltszweck, z. B. Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag, Heiratsurkunde
    • ggf. weitere Unterlagen

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.

    Allgemein setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel voraus, dass

    • der Lebensunterhalt gesichert ist,
    • die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,
    • kein Ausweisungsgrund vorliegt,
    • soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet und
    • die Passpflicht nach § 3 AufenthG erfüllt wird;

    sowie, dass der Ausländer

    • mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
    • die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.

    Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung. Vor der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist festzustellen, ob der Ausländer einer etwaigen Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Integrationskurs nachgekommen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Visumpflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen.


    Für den konkreten Aufenthaltszweck von der Visumpflicht befreite Ausländer müssen den für einen weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel unverzüglich nach der Einreise bzw. spätestens innerhalb von 90 Tagen beantragen.

    Kosten

    Erteilung:

    • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro
    • Geltungsdauer von mehr als einem Jahr: 100 Euro

    Verlängerung:

    • von bis zu drei Monaten: 96 Euro
    • von mehr als drei Monaten: 93 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024

    Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Nürnberg am 19.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English