Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung
Beschreibung
Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte.
Mit der Erstattung einer Anzeige zu einer vermuteten Straftat (z. B. bei Diebstahl oder Körperverletzung, einer Form von Internetkriminalität oder bei anderen Delikten) werden polizeiliche Ermittlungen ausgelöst. Eine Anzeige kann grundsätzlich nicht zurückgezogen werden.
Anzeigeberechtigt ist jedermann, nicht nur ein Geschädigter. Anonyme Anzeigeerstattungen sind nur auf dem nicht-persönlichen Wege möglich, da jeder Zeuge zur Angabe seiner Personalien verpflichtet ist. Eine Anzeige gegen Unbekannt ist zulässig. Es ist auch möglich, sich selbst anzuzeigen.
Eine Pflicht zur Anzeigeerstattung bereits begangener Straftaten besteht für Privatpersonen von Gesetz wegen nicht. Privatpersonen müssen von Gesetz wegen lediglich die Planung bestimmter, in § 138 StGB aufgeführter Straftaten, anzeigen.
Die Strafanzeige kann bei einer Polizeibehörde, einer Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht eingereicht werden. Da die Ermittlungen in der Regel durch die Polizei ausgeführt werden, empfiehlt sich zur Beschleunigung der Ermittlungen eine Anzeige dort. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die mündliche Anzeige wird zu Protokoll genommen.
Die Anzeige wird von der Polizei per Abverfügung der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach Abschluss der Ermittlungen, ob gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird. Im letzten Fall erhält der Anzeigeerstatter einen schriftlichen Bescheid in dem er auf etwaige Beschwerdemöglichkeiten hingewiesen wird.
Wenn Sie Anzeige erstatten, kann die Polizei verschiedene Informationen abfragen:
- Angabe der Personalien des Anzeigenerstatters
- Schilderung des Sachverhalts
- Schilderung des Tathergangs aus Ihrer Sicht
- Angaben zum Ereignisort und zur Tatzeit
- Angaben zu Waffen, Werkzeugen, Kraftfahrzeugen oder sonstigen Gegenständen, die bei der Tat verwendet worden sind
- falls der Täter bekannt ist: Angabe von dessen Personalien
- falls der Täter unbekannt ist: Abgabe einer genauen Personenbeschreibung
- Angaben zum Motiv
- Angaben zu den Geschädigten, Verletzten oder dem entstandenen Sachschaden
- Angaben zu den Personalien von Zeugen
- Angaben zu allen bereits eingeleiteten Maßnahmen
Rechtlicher Hinweis: Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu Unrecht verdächtigt, macht sich strafbar.
Außerdem: Sie schaden erfolgreicher polizeilicher Arbeit, wenn die Polizei einer "vorgetäuschten Straftat" nachgehen muss, anstatt sich in dieser Zeit um tatsächlich angefallene Kriminalität zu kümmern.
Online-Dienst
Anzeigeerstattung bei der Bayerischen Polizei online
Beschreibung
Folgende Straftaten können online angezeigt werden:
- Online-Auktionsbetrug
- Diebstahl eines Fahrrades
- Sachbeschädigung an einem Fahrrad
- Unterschlagung eines Fahrrades
- Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug
- Diebstahl von Fahrzeugteilen
- Diebstahl von Gegenständen aus einem unversperrten Kfz
Keine Notrufannahme! Im Notfall rufen Sie die 110 an!
Online erledigen
- Anzeigeerstattung bei der Bayerischen Polizei online
Folgende Straftaten können online angezeigt werden:
- Online-Auktionsbetrug
- Diebstahl eines Fahrrades
- Sachbeschädigung an einem Fahrrad
- Unterschlagung eines Fahrrades
- Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug
- Diebstahl von Fahrzeugteilen
- Diebstahl von Gegenständen aus einem unversperrten Kfz
Keine Notrufannahme! Im Notfall rufen Sie die 110 an!
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Polizeiinspektion Zirndorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rothenburger Straße 27
90513 Zirndorf
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8777343937Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 96927-0
Fax: +49 911 96927-120
Internet
erforderliche Unterlagen
- Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen (z. B. Beweismittel) notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Grundsätzlich keine. Bei bestimmten minderschweren Vergehen scheidet eine Strafverfolgung jedoch aus, wenn der Verletzte nicht innerhalb von 3 Monaten, nachdem er Kenntnis von Tat und Täter erlangt hat, den Behörden gegenüber sein Strafverfolgungsinteresse bekundet. Im Übrigen gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
Anzeige erstatten bei der Polizei, Anzeige von Straftaten, Anzeige wegen Bedrohung, Anzeige wegen Körperverletzung, Delikt, Diebstahlanzeige, Diebstahl anzeigen, Diebstahl Auto anzeigen, Diebstahl Fahrrad anzeigen, Diebstahl mobil anzeigen, Diebstahl von Gegenständen aus einem unversperrten Kraftfahrzeug, Diebstahl von Teilen an einem Fahrzeug, Erstattung Strafanzeige, Fahrraddiebstahl, Fahrrad gestohlen, Fahrradunterschlagung, Fahrrad weg, Onlinewache, Opfer, Sachbeschädigung an einem Fahrrad, Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug, Straftat anzeigen, Verzeigung