Beteiligungsbericht; Bereitstellung durch Kommune
Gemeinden, Landkreise und Bezirke müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.
Beschreibung
Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn die Beteiligungsquote mindestens 5% beträgt. Gleiches gilt für jeden Landkreis gemäß Art. 82 Abs. 3 Landkreisordnung und für jeden Bezirk gemäß Art. 80 Abs. 3 Bezirksordnung.
Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gemäß Art. 87 Gemeindeordnung (bzw. Art. 75 Landkreisordnung oder Art. 73 Bezirksordnung), die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 Gemeindeordnung (bzw. Art. 82 Abs. 1 Nr. 5 Landkreisordnung oder Art. 80 Abs. 1 Nr. 5 Bezirksordnung), die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein.
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde, des Landkreises oder des Bezirks dient nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und für die Bürgerinnen und Bürger transparent bleibt.
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Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung
Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt/ Standesamt
Ab sofort ist das Rathaus für Besucher wieder geöffnet. Das Tragen einer Maske entfällt!
Für Besucher ist das freiwillige Tragen einer Maske gewünscht, jedoch keine Pflicht.
Für das Bürgerbüro/Standesamt gilt weiterhin Terminvereinbarung.
Sie vermeiden hiermit unnötige Wartezeiten und wir können vorab mit Ihnen absprechen welche Unterlagen Sie für Ihren Termin bei uns mitbringen müssen. Dies gilt vor allem für die Beantragung von Ausweisdokumenten und die Anmeldung.
Für eine Reihe von Angelegenheiten können Sie allerdings weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.
Dies sind insbesondere:
-Anschrift auf dem Ausweis/Reisepass ändern
-Meldebestätigung abholen
-Personalausweis/Reisepass abholen
-Führungszeugnis beantragen
-Führerscheinbestätigung
-Beglaubigungen
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie einen Termin benötigen, rufen Sie uns einfach kurz an.
Außerdem möchten wir im Zuge dessen auch auf unser Bürgerserviceportal hinweisen, in welchem Sie bereits viele unserer Dienstleistungen online beantragen können.
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgmespelbrunn
Melde- und Passangelegenheiten, Friedhofswesen, Gewerbe:
Mona Michler: 06092/942-115
Anja Lang: 06092/942-116
Standesamt:
Stefanie Masur: 06092/942-114
Alle anderen Angelegenheiten:
Zentrale: 06092/942-0
Geschäftszimmer: 06092/942-130
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Gemeindeverwaltung
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Fax: +49 6092 942-28
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Rechtsgrundlage(n)
- Art. 94 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Sonstige Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform
- Art. 87 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen
- Art. 82 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Sonstige Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform
- Art. 75 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen
- Art. 80 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)Sonstige Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform
- Art. 73 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.12.2023