Meldebescheinigung; Beantragung
Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.
Beschreibung
Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung angemeldet sind, eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung.
Die Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag kann die Meldebescheinigung weitere Daten umfassen:
- frühere Namen,
- Ordensname,
- Künstlername,
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- Daten zum gesetzlichen Vertreter,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
- frühere Anschrift(en) im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
- Einzugs- und Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
- Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
- Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner,
- Daten zu minderjährigen Kindern,
- Daten zum Personalausweis, zum anerkannten Pass oder Passersatzpapier, und/oder zur eID-Karte, sowie
- die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.
Hinweise für Unterthingau (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau
Online-Dienste
Einfache Meldebescheinigung
Beschreibung
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- Einfache MeldebescheinigungHier können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Vertrauensniveau
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Erweiterte Meldebescheinigung
Beschreibung
Online erledigen
- Erweiterte MeldebescheinigungHier können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.
Vertrauensniveau
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Meldebescheinigung zur Vorlage bei dem Rentenversicherungsträger
Beschreibung
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- Meldebescheinigung zur Vorlage bei dem RentenversicherungsträgerHier können Sie eine Meldebescheinigung zur Vorlage bei dem Rentenversicherungsträger beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 9
87647 Unterthingau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-unterthingau.bayern.de
De-Mail: poststelle@vg-unterthingau.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=98329495827Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/98329495827Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8377 9201-0
Fax: +49 8377 9201-99
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- für eine schriftlich übermittelte Meldebescheinigung: 5,00 EUR
- für eine elektronische Meldebescheinigung: keine
Hinweise (Besonderheiten)
Zum Nachweis der Wohnung dient neben der Meldebescheinigung auch die amtliche Meldebestätigung. Diese wird bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie enthält nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- oder Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung. Außerdem ist in der Meldebestätigung vermerkt, ob es sich um Ihre alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Sie können eine amtliche Meldebestätigung nicht beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.07.2024
Hinweise für Unterthingau (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau am 04.11.2024
Stichwörter
Adressenbescheinigung, Meldebestätigung, Meldezettel, Wohnbescheinigung