Meldebescheinigung; Beantragung
Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.
Beschreibung
Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung angemeldet sind, eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung.
Die Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag kann die Meldebescheinigung weitere Daten umfassen:
- frühere Namen,
- Ordensname,
- Künstlername,
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- Daten zum gesetzlichen Vertreter,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
- frühere Anschrift(en) im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
- Einzugs- und Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
- Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
- Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner,
- Daten zu minderjährigen Kindern,
- Daten zum Personalausweis, zum anerkannten Pass oder Passersatzpapier, und/oder zur eID-Karte, sowie
- die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.
Hinweise für Sonstiges (096770177000): Ergänzung: Stadt Rieneck
Online-Dienste
Antrag auf Aufstellung einer Bestätigung der Lebensbescheinigung
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- Antrag auf Aufstellung einer Bestätigung der LebensbescheinigungHier können Sie eine Bestätigung der Lebensbescheinigung online beantragen.
Vertrauensniveau
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Antrag auf Ausstellung einer melderechtlichen Bescheinigung
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- Antrag auf Ausstellung einer melderechtlichen BescheinigungHier können Sie eine melderechtliche Bescheinigung online beantragen.
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Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
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- Antrag auf Erteilung einer einfachen MelderegisterauskunftHier können Sie eine einfache Melderegisterauskunft online beantragen
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Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft
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- Antrag auf Erteilung einer erweiterten MelderegisterauskunftHier können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft online beantragen.
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Antrag auf Zuteilung/Änderung einer Hausnummer
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- Antrag auf Zuteilung/Änderung einer HausnummerHier können Sie einen Antrag auf Zuteilung/Änderung einer Hausnummer online stellen.
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Widerspruch gegen Datenübermittlung/Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz
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- Widerspruch gegen Datenübermittlung/Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre nach dem BundesmeldegesetzHier können Sie den Widerspruch gegen Datenübermittlung/Antrag auf Einreichung einer Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz online beantragen.
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Wohnungsgeberbestätigung nach §19 Bundesmeldegesetz
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- Wohnungsgeberbestätigung nach §19 BundesmeldegesetzHier können Sie die Wohnungsgeberbestätigung online einreichen.
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Ansprechpartner
Stadt Rieneck
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulgasse 4
97794 Rieneck
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@rieneck.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=69664429482Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69664429482Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9354 9733-0
Fax: +49 9354 9733-33
Internet
Stadt Rieneck - Bürgerbüro - Einwohnermeldeamt, Passamt, Tourismus, Amtsblatt, Fundbüro, Rentenanträge, Gewerbe
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Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- für eine schriftlich übermittelte Meldebescheinigung: 5,00 EUR
- für eine elektronische Meldebescheinigung: keine
Hinweise (Besonderheiten)
Zum Nachweis der Wohnung dient neben der Meldebescheinigung auch die amtliche Meldebestätigung. Diese wird bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie enthält nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- oder Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung. Außerdem ist in der Meldebestätigung vermerkt, ob es sich um Ihre alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Sie können eine amtliche Meldebestätigung nicht beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.07.2024
Hinweise für Sonstiges (096770177000): Ergänzung: Stadt Rieneck
Fachlich freigegeben durch Stadt Rieneck am 30.07.2024
Stichwörter
Adressenbescheinigung, Meldebestätigung, Meldezettel, Wohnbescheinigung