Meldebescheinigung; Beantragung
Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.
Beschreibung
Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung angemeldet sind, eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung.
Die Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag kann die Meldebescheinigung weitere Daten umfassen:
- frühere Namen,
- Ordensname,
- Künstlername,
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- Daten zum gesetzlichen Vertreter,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
- frühere Anschrift(en) im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
- Einzugs- und Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
- Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
- Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner,
- Daten zu minderjährigen Kindern,
- Daten zum Personalausweis, zum anerkannten Pass oder Passersatzpapier, und/oder zur eID-Karte, sowie
- die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
Online-Dienste
Meldebehörde Nürnberg - einfache Meldebescheinigung über eine aktuelle Wohnung in Nürnberg
Beschreibung
Sie können eine einfache Bescheinigung aus dem Melderegister über Ihren aktuellen Wohnsitz in Nürnberg online beantragen und die Gebühr von 5 € online bezahlen. Sie enthält die Daten nach § 18 Bundesmeldegesetz und wird Ihnen postalisch zugesandt.
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- Meldebehörde Nürnberg - einfache Meldebescheinigung über eine aktuelle Wohnung in Nürnberg
Sie können eine einfache Bescheinigung aus dem Melderegister über Ihren aktuellen Wohnsitz in Nürnberg online beantragen und die Gebühr von 5 € online bezahlen. Sie enthält die Daten nach § 18 Bundesmeldegesetz und wird Ihnen postalisch zugesandt.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Meldebehörde Nürnberg - erweiterte Meldebescheinigung über eine aktuelle Wohnung in Nürnberg
Beschreibung
Online erledigen
- Meldebehörde Nürnberg - erweiterte Meldebescheinigung über eine aktuelle Wohnung in NürnbergSie können eine erweiterte Meldebescheinigung (z.B. für Eheschließung) über den aktuellen Wohnsitz in Nürnberg online beantragen und die Gebühr von 5 € online bezahlen. Sie enthält die Daten nach § 18 Bundesmeldegesetz und wird Ihnen postalisch zugesandt.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Meldebehörde Nürnberg - Meldebescheinigung über eine frühere Wohnung in Nürnberg
Beschreibung
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- Meldebehörde Nürnberg - Meldebescheinigung über eine frühere Wohnung in NürnbergWenn Sie eine amtliche Bescheinigung aus dem Melderegister über Ihren früheren Wohnsitz in Nürnberg benötigen, können Sie diese online beantragen und bezahlen.
Vertrauensniveau
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Meldebehörde Nürnberg - Meldebescheinigung und Lebensbescheinigung für Rentenzwecke
Beschreibung
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- Meldebehörde Nürnberg - Meldebescheinigung und Lebensbescheinigung für RentenzweckeEine Melde- bzw. Lebensbescheinigung für Rentenzwecke kann kostenfrei online beantragt werden. Den erforderlichen Nachweis (z. B. Schreiben Rentenversicherung) können Sie dem Online-Antrag als Datei oder Foto per Smartphone beifügen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Nürnberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt.nuernberg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40553755388Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40553755388Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 231-0
Fax: +49 911 231-4144
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- für eine schriftlich übermittelte Meldebescheinigung: 5,00 EUR
- für eine elektronische Meldebescheinigung: keine
Hinweise (Besonderheiten)
Zum Nachweis der Wohnung dient neben der Meldebescheinigung auch die amtliche Meldebestätigung. Diese wird bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie enthält nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- oder Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung. Außerdem ist in der Meldebestätigung vermerkt, ob es sich um Ihre alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Sie können eine amtliche Meldebestätigung nicht beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.07.2024
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Nürnberg am 18.09.2024
Stichwörter
Adressenbescheinigung, Meldebestätigung, Meldezettel, Wohnbescheinigung