Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung; Beantragung

    Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.

    Beschreibung

    Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung angemeldet sind, eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung.

    Die Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag kann die Meldebescheinigung weitere Daten umfassen:

    • frühere Namen,
    • Ordensname,
    • Künstlername,
    • Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    • Geschlecht,
    • Daten zum gesetzlichen Vertreter,
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
    • frühere Anschrift(en) im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
    • Einzugs- und Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
    • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
    • Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner,
    • Daten zu minderjährigen Kindern,
    • Daten zum Personalausweis, zum anerkannten Pass oder Passersatzpapier, und/oder zur eID-Karte, sowie
    • die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

    Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Bescheinigungen und Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie in den Bürgerzentren Süd (Ämtergebäude Süd), Mitte (Rathaus) und Nord (Stadeln). Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei direkt auf das zentrale Register zugreifen, können Sie durch persönliche Vorsprache diese Angelegenheiten mit dem für Sie geringsten Aufwand erledigen. Um Ihnen diesen Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können Sie einen Termin online vereinbaren und auf diese Weise Wartezeiten vermeiden. Alternativ können Sie Ihre Meldebescheinigung auch direkt online bestellen - ohne Termin, kontaktfrei und jederzeit bequem von zu Hause aus. Hinweis: Zur Onlinebestellung benötigen Sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Registrierung mittels der eID Funktion Ihres Personalausweises.

    Online-Dienste

    Meldebescheinigung

    ID: L100042_178866.-74307

    Beschreibung

    Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung online anfordern.

    Online erledigen

    • Meldebescheinigung
      Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung online anfordern.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Online-Termin-Vergabe Stadt Fürth

    ID: L100042_41247.-74307

    Beschreibung

    Die Online-Termin-Vergabe der Stadt Fürth bietet die Möglichkeit, für die unterschiedlichsten Leistungen in verschiedenen Ämtern Vor-Ort-Termine zu vereinbaren. Damit vermeiden Sie langes Warten und können Ihr Anliegen zeitnah erledigen. Alle notwendigen Informationen und benötigten Unterlagen finden Sie jeweils im Punkt "Beschreibung" der einzelnen Leistungen. Aktuell sind Termine für das Bürgeramt, Zulassung, Führerscheinstelle, Ausländeramt, Ordnungsamt (Gewerbeanmeldung), Schulverwaltungsamt und das Standesamt buchbar.

    Online erledigen

    • Online-Termin-Vergabe Stadt Fürth
      Die Online-Termin-Vergabe der Stadt Fürth bietet die Möglichkeit, für die unterschiedlichsten Leistungen in verschiedenen Ämtern Vor-Ort-Termine zu vereinbaren. Damit vermeiden Sie langes Warten und können Ihr Anliegen zeitnah erledigen. Alle notwendigen Informationen und benötigten Unterlagen finden Sie jeweils im Punkt "Beschreibung" der einzelnen Leistungen. Aktuell sind Termine für das Bürgeramt, Zulassung, Führerscheinstelle, Ausländeramt, Ordnungsamt (Gewerbeanmeldung), Schulverwaltungsamt und das Standesamt buchbar.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Bürgerzentrum Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadelner Hauptstraße 96

    90765 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten


    Das Bürgerzentrum Nord kann nur aufgesucht werden, wenn Sie zuvor einen Termin online vereinbart haben. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: ewo@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5236868418523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-2394

    Fax: +49 911 974-2398

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabacher Straße 170

    90763 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten


    Ansprechzeiten: 
    Montag von 8 bis 18 Uhr
    Dienstag von 8 bis 12 Uhr
    Mittwoch von 7:30 bis 12 Uhr,
    Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr
    Freitag von 7:30 bis 12 Uhr

    Das Bürgerzentrum Süd kann nur aufgesucht werden, wenn Sie zuvor einen Termin online vereinbart haben. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: ewo@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2164310687528Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-2323

    Fax: +49 911 974-2366

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Notwendige Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass zur Authentifizierung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • für eine schriftlich übermittelte Meldebescheinigung: 5,00 EUR
    • für eine elektronische Meldebescheinigung: keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zum Nachweis der Wohnung dient neben der Meldebescheinigung auch die amtliche Meldebestätigung. Diese wird bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie enthält nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- oder Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung. Außerdem ist in der Meldebestätigung vermerkt, ob es sich um Ihre alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Sie können eine amtliche Meldebestätigung nicht beantragen.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Wenn Sie in der Stadt Fürth mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Die Nutzung dieses Services erfolgt aufgrund gesetzlicher Anforderungen über die Authentifizierung mittels der eID Funktion Ihres Personalausweises.

    Die Beantragung und Bereitstellung als PDF ist dabei kostenlos. Für die postalische Zustellung fallen Gebühren in Höhe von 5 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.07.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 06.09.2024

    Stichwörter

    Adressenbescheinigung, Meldebestätigung, Meldezettel, Wohnbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English