Meldebescheinigung; Beantragung
Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.
Beschreibung
Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung angemeldet sind, eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung.
Die Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag kann die Meldebescheinigung weitere Daten umfassen:
- frühere Namen,
- Ordensname,
- Künstlername,
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- Daten zum gesetzlichen Vertreter,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
- frühere Anschrift(en) im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
- Einzugs- und Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
- Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
- Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner,
- Daten zu minderjährigen Kindern,
- Daten zum Personalausweis, zum anerkannten Pass oder Passersatzpapier, und/oder zur eID-Karte, sowie
- die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Bescheinigungen und Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie in den Bürgerzentren Süd (Ämtergebäude Süd), Mitte (Rathaus) und Nord (Stadeln). Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei direkt auf das zentrale Register zugreifen, können Sie durch persönliche Vorsprache diese Angelegenheiten mit dem für Sie geringsten Aufwand erledigen. Um Ihnen diesen Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können Sie einen Termin online vereinbaren und auf diese Weise Wartezeiten vermeiden. Alternativ können Sie Ihre Meldebescheinigung auch direkt online bestellen - ohne Termin, kontaktfrei und jederzeit bequem von zu Hause aus. Hinweis: Zur Onlinebestellung benötigen Sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Registrierung mittels der eID Funktion Ihres Personalausweises.
Online-Dienste
Meldebescheinigung
Beschreibung
Online erledigen
- MeldebescheinigungFür den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung online anfordern.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Meldebescheinigung
Beschreibung
Online erledigen
- MeldebescheinigungFür den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung online anfordern.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Online-Termin-Vergabe Stadt Fürth
Beschreibung
Online erledigen
- Online-Termin-Vergabe Stadt FürthDie Online-Termin-Vergabe der Stadt Fürth bietet die Möglichkeit, für die unterschiedlichsten Leistungen in verschiedenen Ämtern Vor-Ort-Termine zu vereinbaren. Damit vermeiden Sie langes Warten und können Ihr Anliegen zeitnah erledigen. Alle notwendigen Informationen und benötigten Unterlagen finden Sie jeweils im Punkt "Beschreibung" der einzelnen Leistungen. Aktuell sind Termine für das Bürgeramt, Zulassung, Führerscheinstelle, Ausländeramt, Ordnungsamt (Gewerbeanmeldung), Schulverwaltungsamt und das Standesamt buchbar.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Fürth - Bürgerzentrum Nord
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Das Bürgerzentrum Nord kann nur aufgesucht werden, wenn Sie zuvor einen Termin online vereinbart haben. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: ewo@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5236868418523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-2394
Fax: +49 911 974-2398
Internet
Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Ansprechzeiten:
Montag von 8 bis 18 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr
Mittwoch von 7:30 bis 12 Uhr,
Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr
Freitag von 7:30 bis 12 Uhr
Das Bürgerzentrum Süd kann nur aufgesucht werden, wenn Sie zuvor einen Termin online vereinbart haben. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: ewo@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2164310687528Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-2323
Fax: +49 911 974-2366
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Notwendige Unterlagen:
-
Personalausweis oder Reisepass zur Authentifizierung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- für eine schriftlich übermittelte Meldebescheinigung: 5,00 EUR
- für eine elektronische Meldebescheinigung: keine
Hinweise (Besonderheiten)
Zum Nachweis der Wohnung dient neben der Meldebescheinigung auch die amtliche Meldebestätigung. Diese wird bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie enthält nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- oder Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung. Außerdem ist in der Meldebestätigung vermerkt, ob es sich um Ihre alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Sie können eine amtliche Meldebestätigung nicht beantragen.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Wenn Sie in der Stadt Fürth mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Die Nutzung dieses Services erfolgt aufgrund gesetzlicher Anforderungen über die Authentifizierung mittels der eID Funktion Ihres Personalausweises.
Die Beantragung und Bereitstellung als PDF ist dabei kostenlos. Für die postalische Zustellung fallen Gebühren in Höhe von 5 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.07.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 13.01.2025
Stichwörter
Adressenbescheinigung, Meldebestätigung, Meldezettel, Wohnbescheinigung