Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung; Beantragung

    Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.

    Beschreibung

    Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung angemeldet sind, eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung.

    Die Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag kann die Meldebescheinigung weitere Daten umfassen:

    • frühere Namen,
    • Ordensname,
    • Künstlername,
    • Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    • Geschlecht,
    • Daten zum gesetzlichen Vertreter,
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
    • frühere Anschrift(en) im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
    • Einzugs- und Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
    • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
    • Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner,
    • Daten zu minderjährigen Kindern,
    • Daten zum Personalausweis, zum anerkannten Pass oder Passersatzpapier, und/oder zur eID-Karte, sowie
    • die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

    Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.

    Hinweise für Reichertshofen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen

    Online-Dienste

    Einfache Meldebescheinigung

    ID: L100042_20288.-52477

    Beschreibung

    Hier können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Erweiterte Meldebescheinigung

    ID: L100042_20276.-52477

    Beschreibung

    Hier können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.

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    Meldebescheinigung zur Vorlage bei dem Rentenversicherungsträger

    ID: L100042_102223.-52477

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Meldebescheinigung zur Vorlage bei dem Rentenversicherungsträger beantragen.

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgasse 5

    85084 Reichertshofen

    Postanschrift

    Schloßgasse 5

    85084 Reichertshofen

    Kontakt

    E-Mail: vorzimmer.bgm@reichertshofen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57440659816Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57440659816Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8453 512-0

    Fax: +49 8453 512-60

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • für eine schriftlich übermittelte Meldebescheinigung: 5,00 EUR
    • für eine elektronische Meldebescheinigung: keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zum Nachweis der Wohnung dient neben der Meldebescheinigung auch die amtliche Meldebestätigung. Diese wird bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie enthält nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- oder Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung. Außerdem ist in der Meldebestätigung vermerkt, ob es sich um Ihre alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Sie können eine amtliche Meldebestätigung nicht beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.07.2024

    Hinweise für Reichertshofen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen am 28.11.2024

    Stichwörter

    Adressenbescheinigung, Meldebestätigung, Meldezettel, Wohnbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English