Bayerische Ehrenamtskarte; Beantragung
Bürgerinnen und Bürger können auf Antrag die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren.
Beschreibung
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Sie drückt die Wertschätzung für Ihren täglichen Einsatz im Ehrenamt aus, der besonders anerkannt und belohnt werden soll. Zum Beispiel durch:
- attraktive Preisenachlässe von großen Marken und Herstellern
- Vergünstigungen bei Eintrittspreisen staatlicher Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schlösser und der Seenschifffahrt
- Vergünstigungen beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z. B. Theatern, Freizeitparks)
- Rabatte und Nachlässe bei kommunalen Einrichtungen und privaten Anbietern, wie z. B. Schwimmbäder, Apotheken, Friseure oder Gastronomiebetrieben.
- überregionale Verlosungen zur Teilnahme an exklusiven Veranstaltungen (z.B. Preisverleihungen, Neujahrsempfängen oder dem Ehrenamtskongress)
Die Bayerische Ehrenamtskarte kann über die eigene Landkreis- oder Stadtgrenze hinaus bei allen Akzeptanzpartnern der sich beteiligenden Landkreise / kreisfreien Städten eingesetzt werden.
Die blaue Ehrenamtskarte ist ab ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig. Die goldene Ehrenamtskarte hat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer.
Weiterführende Informationen sind über „Weiterführende Links“ aufrufbar.
Hinweise für Nürnberger Land: Ergänzung: Landratsamt Nürnberger Land
Online-Dienst
Bayerische Ehrenamtskarte - Antrag
Beschreibung
Online erledigen
- Bayerische Ehrenamtskarte - AntragMit der Ehrenamtskarte erhalten Sie bayernweit Vergünstigungen, beispielsweise in staatlichen Museen, Sehenswürdigkeiten, im Einzelhandel oder in der Gastronomie. Dieses Online-Verfahren bietet Ihnen die Möglichkeit die Bayerische Ehrenamtskarte vollständig digital zu beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Nürnberger Land (LRA LAU)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91205 Lauf a.d.Pegnitz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@nuernberger-land.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=29664709422Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29664709422Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9123 950-0
Fax: +49 9123 950-8009
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit
Bestätigung des Vereins / der Organisation in dem / der Sie sich engagieren über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit.
Voraussetzungen
- Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der Sie wohnen oder sich ehrenamtlich engagieren, hat die Ehrenamtskarte eingeführt.
- Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die
- sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
- Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
- aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA), oder
- als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
- als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
- einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
- Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
- Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) für eine mindestens 25-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben,
- Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
- Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.
Verfahrensablauf
Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag erteilt. Sie können sie beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes beantragen. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt muss die Ehrenamtskarte eingeführt haben.
Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Landkreise und kreisfreie Städte, die die Ehrenamtskarte einführen wollen, wenden sich an das Zentrum Bayern, Familie und Soziales.
Fristen
Die blaue Ehrenamtskarte kann nur von aktuell aktiven Ehrenamtlichen beantragt werden. Für in der Vergangenheit liegendes Engagement kann keine Ehrenamtskarte ausgestellt werden.
Die blaue Ehrenamtskarte gilt ab ihrer Ausstellung 3 Jahre in Verbindung mit der Vorlage eines amtlich gültigen Ausweises (Personalausweises, Reisepass, Führerschein). Das Ablaufdatum ist auf der Karte aufgedruckt.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 27.06.2024
Hinweise für Nürnberger Land: Ergänzung: Landratsamt Nürnberger Land
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Nürnberger Land am 19.02.2024