Sterbefall im Ausland BeurkundungOnline erledigen

    Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

    Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

    Beschreibung

    Ein Sterbefall im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Sterbefall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.

    Hinweise für Kaufbeuren: Ergänzung: Stadt Kaufbeuren

    Online-Dienst

    Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung

    ID: L100042_128334.-128422

    Beschreibung

    Sie können die Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen. 

     

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Stadt Kaufbeuren

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Max-Straße 1

    87600 Kaufbeuren

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    Postfach 1752

    87577 Kaufbeuren

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: info@kaufbeuren.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=41220417389Sicheres Kontaktformular

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    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Postanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    erforderliche Unterlagen

    • Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind

    • die Eltern des Verstorbenen
    • die Kinder des Verstorbenen
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) des Verstorbenen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Nachbeurkundung im Sterberegister: 50,00 EUR

    Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 12,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2023

    Hinweise für Kaufbeuren: Ergänzung: Stadt Kaufbeuren

    Fachlich freigegeben durch Stadt Kaufbeuren am 02.02.2024

    Stichwörter

    Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland, im Ausland gestorben, im Ausland verstorben, Nachbeurkundung Sterbefall, Sterbefälle im Ausland, stirbt im Ausland

    Sprachversion

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