Sterbefall im Ausland BeurkundungOnline erledigen

    Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

    Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

    Beschreibung

    Ein Sterbefall im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Sterbefall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Online-Dienst

    Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung

    ID: L100042_136414.-135513

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie die Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.

    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

     

    Online erledigen

    • Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung

      Mit diesem Online-Antrag können Sie die Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Postanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000

    Fax: +49 30 90269-5245

    Internet

    Sprachversion

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    Stadt Erlangen - Abt. Nachbeurkundungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich.


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: nachbeurkundung@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7136316483515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2478

    Fax: +49 9131 86-2468

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind

    • die Eltern des Verstorbenen
    • die Kinder des Verstorbenen
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) des Verstorbenen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Nachbeurkundung im Sterberegister: 50,00 EUR

    Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 12,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2023

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 29.06.2023

    Stichwörter

    Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland, im Ausland gestorben, im Ausland verstorben, Nachbeurkundung Sterbefall, Sterbefälle im Ausland, stirbt im Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English