Sterbefall im Ausland BeurkundungOnline erledigen

    Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

    Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

    Beschreibung

    Ein Sterbefall im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Sterbefall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.

    Hinweise für Oberding: Ergänzung: Große Kreisstadt Freising

    Online-Dienst

    Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland

    ID: L100042_142191.-140241

    Beschreibung

    Sie können die Nachbeurkundung eines Sterbefalles online beantragen.

    Online erledigen

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    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

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    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

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    E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000

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    Große Kreisstadt Erding

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    Hausanschrift

    Landshuter Str. 1

    85435 Erding

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    Postfach 1151

    85421 Erding

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    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung@erding.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/94664604444Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Große Kreisstadt Freising

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    Obere Hauptstr. 2

    85354 Freising

    Postanschrift

    85350 Freising

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung@freising.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/14775691450Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 8161 54-51000

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    Münchner Str. 12

    84424 Isen

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    erforderliche Unterlagen

    • Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind

    • die Eltern des Verstorbenen
    • die Kinder des Verstorbenen
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) des Verstorbenen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Nachbeurkundung im Sterberegister: 50,00 EUR

    Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 12,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2023

    Hinweise für Oberding: Ergänzung: Große Kreisstadt Freising

    Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Freising am 19.10.2023

    Stichwörter

    Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland, im Ausland gestorben, im Ausland verstorben, Nachbeurkundung Sterbefall, Sterbefälle im Ausland, stirbt im Ausland

    Sprachversion

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