Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

    Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

    Beschreibung

    Ein Sterbefall im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Sterbefall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.

    Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München

    Online-Dienst

    Todesfall im Ausland - Nachbeurkundung

    ID: L100042_115486.-126871

    Beschreibung

    Ein Familienmitglied ist im Ausland gestorben? Hier können Sie Auskunft über eine Nachbeurkundung dieses Ereignisses in Deutschland erhalten und Dokumente sicher an das Standesamt übermitteln.

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    • Todesfall im Ausland - Nachbeurkundung

      Ein Familienmitglied ist im Ausland gestorben? Hier können Sie Auskunft über eine Nachbeurkundung dieses Ereignisses in Deutschland erhalten und Dokumente sicher an das Standesamt übermitteln.

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    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Landsberger Straße 486

    81241 München

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    Ruppertstraße 11

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    E-Mail: standesamt.kvr@muenchen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8724947675112Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    erforderliche Unterlagen

    • Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind

    • die Eltern des Verstorbenen
    • die Kinder des Verstorbenen
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) des Verstorbenen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Nachbeurkundung im Sterberegister: 50,00 EUR

    Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 12,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.08.2024

    Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München

    Fachlich freigegeben durch Landeshauptstadt München am 09.01.2024

    Stichwörter

    Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland, im Ausland gestorben, im Ausland verstorben, Nachbeurkundung Sterbefall, Sterbefälle im Ausland, stirbt im Ausland

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