Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister
Beschreibung
Ein Sterbefall im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Sterbefall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
Online-Dienst
Todesfall im Ausland - Nachbeurkundung
Beschreibung
Ein Familienmitglied ist im Ausland gestorben? Hier können Sie Auskunft über eine Nachbeurkundung dieses Ereignisses in Deutschland erhalten und Dokumente sicher an das Standesamt übermitteln.
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- Todesfall im Ausland - Nachbeurkundung
Ein Familienmitglied ist im Ausland gestorben? Hier können Sie Auskunft über eine Nachbeurkundung dieses Ereignisses in Deutschland erhalten und Dokumente sicher an das Standesamt übermitteln.
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Ansprechpartner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
Kontakt
E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 30 90269-5245
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Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Landsberger Straße 486
81241 München
Kontakt
E-Mail: stamtpasing.kvr@muenchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8708169898112Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 115
Internet
Landeshauptstadt München - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Ruppertstraße 11
80337 München
Kontakt
E-Mail: standesamt.kvr@muenchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8724947675112Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 115
Internet
erforderliche Unterlagen
- Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
- die Eltern des Verstorbenen
- die Kinder des Verstorbenen
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) des Verstorbenen
Rechtsgrundlage(n)
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG)Geburten und Sterbefälle im Ausland
Kosten
Nachbeurkundung im Sterberegister: 50,00 EUR
Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 12,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.08.2024
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
Fachlich freigegeben durch Landeshauptstadt München am 09.01.2024
Stichwörter
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