Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
Beschreibung
Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes, das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner(in) oder Kinder.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt die Geburt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Online-Dienst
Geburt im Ausland - Nachbeurkundung
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Online erledigen
- Geburt im Ausland - Nachbeurkundung
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
Kontakt
E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000
Fax: +49 30 90269-5245
Internet
Stadt Erlangen - Abt. Nachbeurkundungen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 14:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: nachbeurkundung@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7136316483515Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-2478
Fax: +49 9131 86-2468
erforderliche Unterlagen
- Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
- die im Ausland geborene Person selbst
- deren Eltern
- deren Kinder
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)
Rechtsgrundlage(n)
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG)Geburten und Sterbefälle im Ausland
Kosten
Beurkundung im Geburtenregister: 70,00 EUR
Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.08.2024
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 02.07.2024
Stichwörter
Anzeige einer Geburt im Ausland, ausländische Geburtsurkunde, Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt, Geburten im Ausland, Geburt im Ausland, Nachbeurkundung Geburt