Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
Beschreibung
Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes, das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner(in) oder Kinder.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt die Geburt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.
Hinweise für Sonstiges (091889451000): Ergänzung: Stadt Starnberg
Online-Dienst
Geburt im Ausland - Nachbeurkundung
Beschreibung
Sie können die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.
Online erledigen
- Geburt im Ausland - Nachbeurkundung
Sie können die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.
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Ansprechpartner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
Kontakt
E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000
Fax: +49 30 90269-5245
Internet
Stadt Starnberg - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1663
82306 Starnberg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: standesamt@starnberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5734991559497Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8151 772-0
Fax: +49 8151 772-142
erforderliche Unterlagen
- Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
- die im Ausland geborene Person selbst
- deren Eltern
- deren Kinder
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)
Rechtsgrundlage(n)
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG)Geburten und Sterbefälle im Ausland
Kosten
Beurkundung im Geburtenregister: 70,00 EUR
Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.08.2024
Hinweise für Sonstiges (091889451000): Ergänzung: Stadt Starnberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Starnberg am 01.03.2024
Stichwörter
Anzeige einer Geburt im Ausland, ausländische Geburtsurkunde, Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt, Geburten im Ausland, Geburt im Ausland, Nachbeurkundung Geburt