Geburt im Ausland Beurkundung

    Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister

    Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.

    Beschreibung

    Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes, das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner(in) oder Kinder.

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt die Geburt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.

    Hinweise für Sonstiges (091740143000): Ergänzung: Gemeinde Schwabhausen

    Online-Dienst

    Geburt im Ausland - Nachbeurkundung

    ID: L100042_128129.-128262

    Beschreibung

    Sie können die Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Postanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000

    Fax: +49 30 90269-5245

    Internet

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    Gemeinde Schwabhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchener Straße 12

    85247 Schwabhausen

    Postanschrift

    Münchener Straße 12

    85247 Schwabhausen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@schwabhausen.de

    De-Mail: info@schwabhausen.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90774459715Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    erforderliche Unterlagen

    • Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind

    • die im Ausland geborene Person selbst
    • deren Eltern
    • deren Kinder
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beurkundung im Geburtenregister: 70,00 EUR

    Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.08.2024

    Hinweise für Sonstiges (091740143000): Ergänzung: Gemeinde Schwabhausen

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Schwabhausen am 31.01.2024

    Stichwörter

    Anzeige einer Geburt im Ausland, ausländische Geburtsurkunde, Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt, Geburten im Ausland, Geburt im Ausland, Nachbeurkundung Geburt

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