Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
Beschreibung
Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes, das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner(in) oder Kinder.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt die Geburt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
Online-Dienst
Geburt im Ausland - Nachbeurkundung
Beschreibung
Online erledigen
- Geburt im Ausland - NachbeurkundungSie selbst oder Ihr Kind wurden im Ausland geboren? Hier können Sie Auskunft über eine Nachbeurkundung dieses Ereignisses in Deutschland erhalten und Dokumente sicher an das Standesamt übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
Kontakt
E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000
Fax: +49 30 90269-5245
Internet
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Pasing - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München-Pasing
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Landsberger Straße 486
81241 München
Kontakt
E-Mail: stamtpasing.kvr@muenchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8708169898112Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 115
Internet
Landeshauptstadt München - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Ruppertstraße 11
80337 München
Kontakt
E-Mail: standesamt.kvr@muenchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8724947675112Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 115
Internet
erforderliche Unterlagen
- Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
- die im Ausland geborene Person selbst
- deren Eltern
- deren Kinder
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)
Rechtsgrundlage(n)
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG)Geburten und Sterbefälle im Ausland
Kosten
Beurkundung im Geburtenregister: 70,00 EUR
Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.08.2024
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
Fachlich freigegeben durch Landeshauptstadt München am 09.01.2024
Stichwörter
Anzeige einer Geburt im Ausland, ausländische Geburtsurkunde, Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt, Geburten im Ausland, Geburt im Ausland, Nachbeurkundung Geburt