Melderegisterauskunft ErteilungOnline erledigen

    Melderegisterauskunft; Beantragung einer einfachen oder erweiterten Auskunft aus dem Melderegister

    Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.

    Beschreibung

    Der Empfänger der Auskunft hat die Pflicht, die betroffene Person nach Artikel 14 Absatz 1 - 4 DSGVO zu unterrichten. Davon ausgenommen sind die in Art. 14 Abs. 5 DSGVO aufgezählten Fälle, wenn und soweit

    • die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt,
    • die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde,
    • die Erlangung oder Offenlegung durch deutsches oder Unionsrecht, denen der Verantwortliche unterliegt und das geeignete Maßnahmen zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person vorsieht, ausdrücklich geregelt ist, oder
    • die personenbezogenen Daten gemäß deutschem oder Unionsrecht dem Berufsgeheimnis, einschließlich einer satzungsmäßigen Geheimhaltungspflicht, unterliegen.

    Im Fall einer einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft besteht die Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO ebenfalls nicht, wenn

    • durch ihre Erfüllung ein rechtliches Interesse, insbesondere die Geltendmachung von Rechtsansprüchen, beeinträchtigt würde, sofern nicht das berechtigte Interesse der betroffenen Person an der Erfüllung der Informationspflicht überwiegt.
    Einfache Melderegisterauskunft

    Wenn Sie eine Person suchen, können Sie bei der Meldebehörde, in deren Bereich die von Ihnen gesuchte Person Ihrer Kenntnis nach gewohnt hat, eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Wenn Sie über diese Person genügend konkrete Angaben machen können, erhalten Sie eine entsprechende Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und – sofern die Person verstorben ist – diese Tatsache. Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Sollten auf Grund Ihrer Angaben (z. B. nur Vor- und Nachname) mehrere Personen die Suchkriterien erfüllen, ist eine Auskunft nicht möglich. Gegebenenfalls wird Sie die Meldebehörde darüber unterrichten bzw. bei Ihnen nach weiteren Kriterien nachfragen (z. B. Geburtsdatum).

    Eine Auskunft wird nur über aktuelle Namen und derzeitige Anschriften erteilt. Das bedeutet, wenn Sie nach der Wohnung einer von Ihnen gesuchten Person bei einer früher zuständigen Meldebehörde nachfragen, dass diese Ihnen auch eine Auskunft über die Wegzugsadresse gibt. Die Meldebehörde muss vor der Auskunftserteilung nicht bei der neuen Meldebehörde (Wegzugsadresse) nachfragen, ob die gesuchte Person dort noch wohnt. Bei mehreren Umzügen können deshalb im schriftlichen Verfahren mehrere Auskunftsersuchen notwendig sein, ehe Sie die aktuelle Anschrift einer Person erfahren.

    Keine Auskunft erhalten Sie über den Geburtsnamen, frühere Namen oder das Geburtsdatum.

    Natürlich können Sie auch Auskunft über eine Vielzahl von namentlich bekannter Einwohner beantragen (z. B. für Klassentreffen). Auch hier muss jedoch jede einzelne Person eindeutig namentlich identifizierbar sein.

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Sofern Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, kann Ihnen zusätzlich zu Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und ggf. zum Versterben einer Person eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Hierüber können Sie Daten zu früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Ein- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, des Ehegatten oder des Lebenspartners und Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat erhalten. Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.

    Gruppenauskunft

    Eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen darf nur erteilt werden, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt. Unter öffentlichem Interesse ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist. Es muss sich um ein innerstaatliches öffentliches Interesse handeln. Die Feststellung, ob ein öffentliches Interesse vorliegt, kann grundsätzlich von der Meldebehörde selbst oder in Zweifelsfällen von der übergeordneten Aufsichtsbehörde getroffen werden. Für die Zusammensetzung der Personengruppe dürfen nur Geburtsdatum, Geschlecht, derzeitige Staatsangehörigkeit, derzeitige Anschriften, Ein- und Auszugsdatum und Familienstand als Daten herangezogen werden. Außer der Tatsache der Zugehörigkeit zu der Gruppe dürfen Daten zu Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Familienname und Vornamen sowie Anschrift mitgeteilt werden.

    Online-Dienste

    Einfache Melderegisterauskunft

    ID: L100042_185241.-158158

    Beschreibung

    Dieser Dienst stellt Ihnen für private Zwecke eine einfache Melderegisterauskunft für Bayern online zur Verfügung.

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Deutsch

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    Englisch

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    Melderegisterauskunft für Power-User (zentrales Portal)

    ID: L100042_164

    Beschreibung

    Power-User (z. B. Unternehmen oder Anwaltskanzleien) können einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) nach Abschluss eines Vertrages online beantragen. Die Auskunft ist kostenpflichtig.

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    • Melderegisterauskunft für Power-User (zentrales Portal)
      Power-User (z. B. Unternehmen oder Anwaltskanzleien) können einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) nach Abschluss eines Vertrages online beantragen. Die Auskunft ist kostenpflichtig.

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    Melderegisterauskunft mit BayernID - Bürgerauskunft (zentrales Portal)

    ID: L100042_304

    Beschreibung

    Über die "Bürgerauskunft" können Bürger einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift einzelner bestimmter Einwohner) für private Zwecke über das Internet beantragen. Die Auskunft ist, genauso wie eine direkte Anfrage an eines der Einwohnermeldeämter Bayerns (z. B. per Post oder persönlich), kostenpflichtig.

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    • Melderegisterauskunft mit BayernID - Bürgerauskunft (zentrales Portal)
      Über die "Bürgerauskunft" können Bürger einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift einzelner bestimmter Einwohner) für private Zwecke über das Internet beantragen. Die Auskunft ist, genauso wie eine direkte Anfrage an eines der Einwohnermeldeämter Bayerns (z. B. per Post oder persönlich), kostenpflichtig.

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 81

    63872 Heimbuchenthal

    Postanschrift

    Hauptstr. 81

    63872 Heimbuchenthal

    Öffnungszeiten


    Öffnungszeiten der Verwaltung
    Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt/ Standesamt

     

    Ab sofort ist das Rathaus für Besucher wieder geöffnet.  Das Tragen einer Maske entfällt!
    Für Besucher ist das freiwillige Tragen einer Maske gewünscht, jedoch keine Pflicht.


    Für das Bürgerbüro/Standesamt gilt weiterhin Terminvereinbarung.

    Sie vermeiden hiermit unnötige Wartezeiten und wir können vorab mit Ihnen absprechen welche Unterlagen Sie für Ihren Termin bei uns mitbringen müssen. Dies gilt vor allem für die Beantragung von Ausweisdokumenten und die Anmeldung.

     

    Für eine Reihe von Angelegenheiten können Sie allerdings weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.

     

    Dies sind insbesondere:
    -Anschrift auf dem Ausweis/Reisepass ändern
    -Meldebestätigung abholen
    -Personalausweis/Reisepass abholen
    -Führungszeugnis beantragen
    -Führerscheinbestätigung
    -Beglaubigungen

     

    Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie einen Termin benötigen, rufen Sie uns einfach kurz an.


    Außerdem möchten wir im Zuge dessen auch auf unser Bürgerserviceportal hinweisen, in welchem Sie bereits viele unserer Dienstleistungen online beantragen können.
    https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgmespelbrunn
    Melde- und Passangelegenheiten, Friedhofswesen, Gewerbe:
    Mona Michler: 06092/942-115
    Anja Lang: 06092/942-116
     
    Standesamt:
    Stefanie Masur: 06092/942-114
     

    Alle anderen Angelegenheiten:

    Zentrale: 06092/942-0

    Geschäftszimmer: 06092/942-130

     

    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

     

    Ihre Gemeindeverwaltung


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=84329593806Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/84329593806Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6092 942-0

    Fax: +49 6092 942-28

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • möglichst genaue Angaben über die gesuchte Person

      (Kombination möglich aus: Name, Vorname, Geburtsdatum, frühere Namen, Geschlecht, Anschrift)

    • Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft gewerblich zu verwenden, ohne dass dieser Zweck bei der Anfrage angegeben wurde.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist, dass Sie diese nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und dies gegenüber der Meldebehörde erklären.

    Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Für eine Gruppenauskunft muss ein öffentliches Interesse begründet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 10 Euro, sofern Melderegisterauskünfte ohne Nachfragen oder Ermittlungen schriftlich erteilt werden können
    • 9,52 Euro (mindestens) für Melderegisterauskünfte über das Portal "Bürgerauskunft"
    • bis zu 15 Euro je Fall für erweiterte Melderegisterauskünfte oder wenn Feststellungen durch Nachfragen, Ermittlungen oder durch Rückgriff auf Meldeunterlagen außerhalb des Melderegisters erforderlich sind

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 13.11.2023

    Stichwörter

    Anfrage, anschrift finden, adresse finden, Anschrift suchen, Auskunft beantragen, Auskunfteien, Bürgerauskunft, gesucht, Inkassounternehmen, melderegister, Melderegisterauskunft, Melderegisterauskunft einholen, Personensuche, Person suchen, suchen, Suche von Personen, wohnort ermitteln, adresse ermitteln

    Sprachversion

    Deutsch

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