Kirchenaustritt BescheinigungOnline erledigen

    Kirchenaustritt; Erklärung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

    Beschreibung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes (KirchStG) zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein.

    Folgende Kirchen, Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Gemeinschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt:

    1. die Römisch-Katholische Kirche,
    2. die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern,
    3. die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern,
    4. die Alt-Katholische Kirche im Freistaat Bayern,
    5. die Evangelisch-methodistische Kirche,
    6. die Vereinigung Bayerischer Mennonitengemeinden,
    7. die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland,
    8. der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern,
    9. die Christian Science in Bayern,
    10. die Neuapostolische Kirche Süddeutschland,
    11. die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern,
    12. die Christengemeinschaft in Bayern,
    13. die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland,
    14. der Bund für Geistesfreiheit Bayern,
    15. der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland,
    16. der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden,
    17. die Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa,
    18. Jehovas Zeugen in Deutschland
    19. Humanistische Vereinigung
    20. Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland

    Die Austrittserklärung im Fall von Ziffer 8 lautet, dass der Austritt aus dem israelitischen Bekenntnis erfolgt (Art. 2 Abs. 1 KirchStG).

     

    Kirchen, Religionsgemeinschaften sowie weltanschauliche Gemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sind berechtigt, von ihren Angehörigen Kirchensteuer zu erheben. Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft wirkt sich auf die ggf. zu zahlende Kirchensteuer aus.

    Das Standesamt teilt den Austritt dem betroffenen Kirchensteueramt, dem Finanzamt und der Meldebehörde mit.

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Online-Dienste

    Kirchenaustritt (nachträgliche Bescheinigung); Beantragung

    ID: L100042_128458.-116396

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits beim Standesamt Augsburg aus der Kirche ausgetreten sind, können Sie nachträglich erneut eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt beantragen. Wenn Sie in Augsburg leben und aus der Kirche austreten möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin für den Kirchenaustritt beim Standesamt der Stadt Augsburg.

    Online erledigen

    • Kirchenaustritt (nachträgliche Bescheinigung); Beantragung

      Wenn Sie bereits beim Standesamt Augsburg aus der Kirche ausgetreten sind, können Sie nachträglich erneut eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt beantragen. Wenn Sie in Augsburg leben und aus der Kirche austreten möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin für den Kirchenaustritt beim Standesamt der Stadt Augsburg.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Terminreservierung für einen Kirchenaustritt im Standesamt

    ID: L100042_92754.-116396

    Beschreibung

    Der Kirchenaustritt beim Standesamt Augsburg ist nur für Personen möglich, die in der Stadt Augsburg gemeldet sind. Wenn Sie nicht in Augsburg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Terminbuchung gilt jeweils nur für eine Person. Wenn mehrere Personen (z.B. Ehepaar, Familie) gleichzeitig austreten wollen, muss für jede Person ein eigener Termin gebucht werden!

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    • Terminreservierung für einen Kirchenaustritt im Standesamt
      Der Kirchenaustritt beim Standesamt Augsburg ist nur für Personen möglich, die in der Stadt Augsburg gemeldet sind. Wenn Sie nicht in Augsburg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Terminbuchung gilt jeweils nur für eine Person. Wenn mehrere Personen (z.B. Ehepaar, Familie) gleichzeitig austreten wollen, muss für jede Person ein eigener Termin gebucht werden!

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Ansprechpartner

    Stadt Augsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: stadt@augsburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 324-0

    Fax: +49 821 324-2160

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei zugelassener Vertretung ist eine Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten erforderlich

    Voraussetzungen

    In der Austrittserklärung sind anzugeben:

    • der Familienname und die Vornamen des Erklärenden,
    • Tag und Ort seiner Geburt und
    • sein Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt.

    In der Erklärung muss die Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der der Erklärende austreten will, eindeutig bezeichnet sein.

    Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden. Vertretung bei der Abgabe der Austrittserklärung ist zulässig. Der Vertreter hat seine Vertretungsmacht durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die ausdrücklich zur Abgabe einer Erklärung über den Austritt aus einer bestimmten Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft bevollmächtigt. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich von einem Notar beglaubigt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR an.

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Bei Nutzung des Online-Verfahrens: Nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrags wird Ihnen eine Gebühr von 10 Euro in Rechnung gestellt. Falls Sie keine genauen Daten angeben können, wird zusätzlich eine Suchgebühr von 15 Euro je Viertelstunde erhoben. Das entspricht einer manuellen Suche in den Namensverzeichnissen von höchstens 5 Jahren.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 27.07.2023

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 04.12.2023

    Stichwörter

    Austritt aus der Kirche

    Sprachversion

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