Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt; Erklärung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

    Beschreibung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes (KirchStG) zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein.

    Folgende Kirchen, Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Gemeinschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt:

    1. die Römisch-Katholische Kirche,
    2. die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern,
    3. die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern,
    4. die Alt-Katholische Kirche im Freistaat Bayern,
    5. die Evangelisch-methodistische Kirche,
    6. die Vereinigung Bayerischer Mennonitengemeinden,
    7. die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland,
    8. der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern,
    9. die Christian Science in Bayern,
    10. die Neuapostolische Kirche Süddeutschland,
    11. die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern,
    12. die Christengemeinschaft in Bayern,
    13. die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland,
    14. der Bund für Geistesfreiheit Bayern,
    15. der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland,
    16. der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden,
    17. die Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa,
    18. Jehovas Zeugen in Deutschland
    19. Humanistische Vereinigung
    20. Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland

    Die Austrittserklärung im Fall von Ziffer 8 lautet, dass der Austritt aus dem israelitischen Bekenntnis erfolgt (Art. 2 Abs. 1 KirchStG).

     

    Kirchen, Religionsgemeinschaften sowie weltanschauliche Gemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sind berechtigt, von ihren Angehörigen Kirchensteuer zu erheben. Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft wirkt sich auf die ggf. zu zahlende Kirchensteuer aus.

    Das Standesamt teilt den Austritt dem betroffenen Kirchensteueramt, dem Finanzamt und der Meldebehörde mit.

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

    Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, kann das vor dem Standesamt oder Notar erklären. Eine mündliche Austrittserklärung können Sie im Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben. Die Vorsprache im Standesamt Aschaffenburg ist nur mit Termin möglich. Sie können einen Termin für den Kirchenaustritt telefonisch vereinbaren oder online buchen. Bitte vereinbaren Sie nur dann einen Termin, wenn Sie auch im Stadtgebiet Aschaffenburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, da wir Ihnen ansonsten nicht weiterhelfen dürfen.

    Online-Dienst

    Online-Terminservice Kirchenaustritt

    ID: L100042_201873.-171801

    Beschreibung

    Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, kann das vor dem Standesamt oder Notar erklären. Eine mündliche Austrittserklärung können Sie im Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben. Die Vorsprache im Standesamt Aschaffenburg ist nur mit Termin möglich. Sie können einen Termin für den Kirchenaustritt telefonisch vereinbaren oder online buchen. Bitte vereinbaren Sie nur dann einen Termin, wenn Sie auch im Stadtgebiet Aschaffenburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, da wir Ihnen ansonsten nicht weiterhelfen dürfen.

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      Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, kann das vor dem Standesamt oder Notar erklären. Eine mündliche Austrittserklärung können Sie im Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben. Die Vorsprache im Standesamt Aschaffenburg ist nur mit Termin möglich. Sie können einen Termin für den Kirchenaustritt telefonisch vereinbaren oder online buchen. Bitte vereinbaren Sie nur dann einen Termin, wenn Sie auch im Stadtgebiet Aschaffenburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, da wir Ihnen ansonsten nicht weiterhelfen dürfen.

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Aschaffenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Dalbergstr. 15

    63739 Aschaffenburg

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    Postfach 100163

    63701 Aschaffenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aschaffenburg.de

    De-Mail: stadt-aschaffenburg@aschaffenburg.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=74109309388Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74109309388Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 330-0

    Fax: +49 6021 330-720

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei zugelassener Vertretung ist eine Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten erforderlich

    Voraussetzungen

    In der Austrittserklärung sind anzugeben:

    • der Familienname und die Vornamen des Erklärenden,
    • Tag und Ort seiner Geburt und
    • sein Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt.

    In der Erklärung muss die Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der der Erklärende austreten will, eindeutig bezeichnet sein.

    Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden. Vertretung bei der Abgabe der Austrittserklärung ist zulässig. Der Vertreter hat seine Vertretungsmacht durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die ausdrücklich zur Abgabe einer Erklärung über den Austritt aus einer bestimmten Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft bevollmächtigt. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich von einem Notar beglaubigt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

    Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief oder E-Mail an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss ein Notar Ihre Unterschrift beglaubigen. Die vom Notar ausgestellte Urkunde müssen Sie oder der Notar anschließend an das zuständige Standesamt weiterleiten. Ein Betreuender kann den Kirchenaustritt für die betreute Person nicht erklären. Für Kinder unter 12 Jahren geben die sorgeberechtigten Eltern beziehungsweise der gesetzliche Vertreter die Austrittserklärung ab. Hierfür müssen Sie bitte den Nachweis über das Sorgerecht mitbringen. Kinder ab 12 Jahren müssen den Kirchenaustritt zusammen mit den sorgeberechtigten Eltern/ dem gesetzlichen Vertreter erklären. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt alleine, ohne gesetzlichen Vertreter, erklären. Wenn mehrere Familienangehörige gleichzeitig aus der Kirche austreten wollen, buchen Sie bitte den Termin für mehrere Personen. Maximal 5 sind möglich. Bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit, falls Sie nicht oder nur wenig deutsch sprechen – buchen Sie in diesem Fall einen Termin für 2 Personen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 13.08.2024

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Aschaffenburg am 19.09.2024

    Stichwörter

    Austritt aus der Kirche

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English